tilqaung der [Hhädliqghen Infektenarten. Die Landwirte
müjjen innerhalb einer agewijfjen Frijt die Raupen, In-
jekteneier und Duppen von ihren Kulturen, Zäunen ufw.
entfernen und vertilgen. Weitergehende energijhe Dor-
ihriften find gegen die Reblaus erlafjen worden.
3. Bekämpfung der Feldmäufe. In Nieder-
ölterreid) können Dorkehrungen gegen die Feldmäufe
unter Beihilfe und Intervention des CLandesausfchuffes
auf Kojften der Landwirte durchgeführt werden.
4. Bekämpfung des Wildes. In diejfen Zu-
jJammenhang gehören eigentlid) auch die Dorfchriften zur
Dermeidung eines für die Candeskultur zu hohen Wild-
itandes. Doch tritt diejer Gefichtspunkt in der öfterreichi-
ihen Jagdgejeggebung {tark in den Hintergrund; diefje be-
trachtet das Wild in erfter Linie nicht als Schädling der
tandwirtjhaft, fondern als Objekt der Jagd. Daher ift
zumeijt die Dertilgung des Wildes au) dort nicht vorae-
jhrieben, wo diejes für die Landwirtjchaft {Hädlich it,
jondern fie ijt dur) eigene Schonvorfchriften für agewijje
Seiten des Jahres fogar verboten. Immerhin kann in den
meijten Ländern die politijHe Behörde gegen ein allzu
jtarkes Anwachfjen des Wilditandes Geaenmakreaeln an-
ordnen.
5. SOuß der infektenfrefjfenden Tiere.
Die Singvögel und einige andere Tiere, die ich aus]cließ-
lid oder vornehmlich von Infjekten oder Mäufen nähren,
jind wertvolle Bundesgenofjen im Kampfe geaen die Shäd-
linge der Pflanzen. Darum fucht die Gefjeßgebung fie gegen
Derfolgung und Dernichtung 3u fchligen. Die diesbezüg-
liqhen Landesagefege gehen verfchieden weit und haben 3u-
meijft keinen großen praktijdhen Erfolg gehabt.
Alle dieje Dorfchriften follten allgemeiner, voll-
itändiaer und wirkfjamer geftaltet werden.
Öruyck: „Normärts‘‘ IMien V