Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Für die Veranlagung der nichtbuchführenden Handwerker und Gewerbetreibenden! zur
Einkommensteuer für 1926 (Frühjahrsveranlagung 1927) haben .sich die Finanzämter in
weitem Umfange der Hilfe sogenannter Richtsätze. für die Ermittlunng des steuerpflichtigen
 Einkommens bedient. Die von den einzelnen Landesfinanzämtern für das Handwerk
 aufgestellten Sätze sind in der nachfolgenden Zusamenstellung auf Grund der von den
deutschen Handwerks- und Gewerbekammern beigebrachten Unterlagen wiedergegeben. Die Zu-3ammenstellung
 zerfällt in einen fachlichen Teil(Seite 3 bis 154) und einen Anhang (Seite 154bis 168).
Der fachliche Teil ist gegliedert. nach 48 Handwerkszweigen in alphabetischer Reihenfolge und
innerhalb derselben nach den einzelnen Landesfinanzämtern, soweit sie Richtsätze für das betreffende
 Handwerk aufgestellt haben. Der Vollständigkeit halber sind zum Teil auch die Vorschläge
der Handwerksorganisationen aufgenommen worden. Der Anhang enthält einige Rundverfügungen
und Anweisungen von Landesfinanzämtern (Kassel, Darmstadt, Hannover, Karlsruhe, Königsberg, Stuttgart)
 über die Handhabung der Richtsätze sowie je ein Merkblatt des Landesausschusses und der Landesfachverbände
 des sächsischen Handwerks, Dresden, und der Arbeitsgemeinschaft des Württembergischen
 Handwerks, Reutlingen, zur F rühjahrsveranlagung 1927,
In der Zusammenstellung sind die Landesfinanzämter Oldenburg und Unterweser (Sitz Bremen)
nicht mit aufgeführt. Das Landesfinanzamt Oldenburg hat Richtsätze für die einzelnen Handwerkszweige
 nicht aufgestellt. Die Gewerbekammer Bremen hat mitgeteilt, daß sie nach langwierigen
 ergebnislosen Verhandlungen darauf habe verzichten müssen, dem Landesfinanzamt solche
Richtsätze vorzuschlagen, und sich darauf beschränkt habe, Sachverständige für die Unterstützung
der Finanzämter bei der Beurteilung von Einzelfällen zu benennen.
Der Hauptzweck der Zusammenstellung ist, den Handwerksorganisationen für die zukünftigen
Verhandlungen mit. den Finanzämtern wegen der Einkommenbesteuerung der nichtbuchführenden
Handwerker genaue zahlenmäßige Unterlagen an die Hand: zu geben.

Hannover, Prinzenstraße 20, im November 1927.

Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag,
Reichsverband des Deutschen Handwerks.
            
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