Full text: Die Industrialisierung der deutschen Landwirtschaft, eine neue Phase kapitalistischer Monopolherrschaft

Agrarkapitals durch Abwanderung in die Industrie zu entziehen, 
der sogenannten Landflucht, wird mit den Mitteln der Aus- 
nahmegesetzgebung und Ausnahmeverordnungen entgegengewirkt, 
Es ist kein Zufall, daß im Frühjahr 1928 — trotz der nahe bevor- 
stehenden Wahlen — der Reichsarbeitsminister Brauns sich be- 
wogen fühlte, in einem Erlaß an die Landbehörden und ebenso in 
einem Schreiben an die Arbeitgeberverbände zu 
„geeigneten Schritten” zur Behebung des Arbeitermangels auf dem 
Lande aufforderte. Er verwies dabei auf eine Anweisung des Präsi- 
denten der Reichsanstalt {für Arbeitslosenversicherung und 
auf das Vorgehen der bayerischen Regierung, Die An- 
weisunsg der Reichsanstalt lautete wie folgt: 
„Alle Arbeitsuchenden, bei denen es sich nach sorgfältiger Prüfung 
ergibt, daß sie für Jandwirtschaftliche Arbeiten. geeignet sind, sind den 
landwirtschaftlichen Betrieben zuzuführen, Die Arbeitsämter werden be- 
sonders darauf aufmerksam gemacht, Arbeitslosen, die landwirtschaftliche 
Arbeit ohne genügenden Grund ablehnen, die Unterstützung zu entziehen. 
Diejenigen Berufsgruppen der Unterstützungsempfänger, unter denen sich 
erfahrungsgemäß ehemalige Landarbeiter befinden, sollen besonders über- 
prüft werden,” 
Die bayerische Regierung ging in ihrer Anweisung noch weiter, 
Sie verfügte, „daß in den öffentlichen Betrieben Arbeitskräfte, die 
die nach ihrer Ausbildung und früheren Tätigkeit für die Landwirt- 
schaft geeignet erscheinen, entlassen werden, und zwar Ledige 
ohne weiteres, Verheiratete auf Anfordern der Arbeitsämter und 
wenigstens für die Dauer der landwirtschaftlichen Bestellungs- und 
Erntezeiten‘. Den Gemeinden wurde ein gleiches Vorgehen dringend 
empfohlen. Und auf diese brutalen Scharfmacherverordnungen, die 
das verfassungsmäßige Recht der Freizügigkeit für alle Arbeiter, die 
„für landwirtschaftliche Arbeit geeignet erscheinen“, aufhebt, berief 
sich der Zentrums-Arbeitsminister Brauns, derselbe, den wenige 
Wochen später Hermann Müller himmelhoch anflehte, doch das 
Ressort in seinem neuen Kabinett zu behalten. 
VII. 
Schlukfolgerungen 
Welche Schlußfolgerungen muß die KPD. aus der Erkenntnis 
dieser Entwicklungstatsachen ziehen? 
1 In bezug auf das Landoroletariat 
Der Rationalisierungsprozeß in der Landwirtschaft bedeutet, daß 
das Agrarkapital in zunehmendem Maße seine halbfeudale Eigen- 
art einbüßt, mit dem Industriekapital und dem Bankkapital ver- 
wächst und immer vollkommener im monopolistischen Finanzkapital 
aufgeht. Aus dem patriarchalischen Großbauern, aus ‚dem feudal- 
despotischen Krautjunker von ehedem wird der moderne industrie- 
kapitalistische Agrarunternehmer. landwirtschaftliche Kaufmann,
	        
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