Full text: Zusammenstellung der Anträge von Mitgliedern des Deutschen Industrie- und Handelstages (Industrie- u. Handelskammern) zum neuen Reichszollgesetz

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Industrie hergestellte Fabrikate betrifft, die im 
Ausland für Rechnung eines Ausländers, der diese 
Halbfabrikate gekauft hat, veredelt werden. 
“.) Die Kontrollmassnahmen der Zollbehörde bei der 
‘erausfuhr veredelter Waren sollten sich mehr auf 
Formale (Begleitscheineintragung im Ausfuhrbuch) 
recken. Von der Vorführung der veredelten Ware 
Zollamt zur Wiederausfuhr sollte abgesehen wer- 
Die erforderlichen Angaben im Begieitschein 
0 durch einen auf das Zollinteresse vereidigten 
stellten des Veredelungsinhabers niederzulegen 
von ihm dem Zollamt abzugeben, das dann auf Grund 
er Angaben die weiteren Amtshandungen (Abschrei- 
der veredelten Waren, Eintrag des Begleitscheins 
vornähme. Die sich hieraus ergebenden Vorteile 
en in Geschäftsvereinfachung ,ZBrsparung von Un- 
en durch Vorführung der hare, Beamtenersparung, 
‚hererAbfertigung usw. bestehen. 
Die Zollverwaltung legt den $ 3 der VO. im all- 
inen dahin aus, dass ein passiver Veredelungsver- 
; nur dann genehmigt werden kann, wenn die in Be- 
ht kommenden Veredelungsarbeiten zur Zeit im 
nd entweder garnicht oder nicht in genügendem Um- 
6 oder nicht ir gleicher Cüte bewirkt werden 
„eN, oder wenn es sich um die ‘Vornahme von Ver- 
°N zur Erprobung von neuen Verfahren oder Mustern 
alt. Wir haben die Wahrnehmung gemacht, dass Ver- 
ungsverkehre ohne weiteres abgelehnt werden, wenn 
’e Voraussetzungen nicht restlos erfüllt Sind. 
'egenüber möchten wir betonen, dass diese Bedingun- 
nach dem Wortlaut und Sinn des $ 3 unseres Erach- 
nur als die hauptsächlich zu erfüllenden anzu- 
n Sind, wie dies sich auch aus dem Wort insbes 
ere ergibt. Wenn wir auch durchaus die Auffassung 
»reten, dass ein Dvassiver Veredelungsrverkehr nur 
ahmsweise zugelassen werden soll und dass bei 
Legenden Anträgen sehr sorgfältig gevrüft und 
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