Full text: Zusammenstellung der Anträge von Mitgliedern des Deutschen Industrie- und Handelstages (Industrie- u. Handelskammern) zum neuen Reichszollgesetz

Begründung 
Blatt 
5 6 Ziffer 10 (Muster und Proben). 
AS dm Nach näherer Bestimmung durch 
Ausführungsanweisung kommen für eine Zoll 
erhebung nicht in Betracht: 
‚ Muster und Proben, die nur zum 
Gebrauche als solche geeignet sind, je= 
doch mit Ausnahme der Proben von Nahrungs- 
und: Genussmitteln, indessen einschliess- 
lich der mit der Post eingehenden Muster 
und Proben von Kaffee, Kakao, Zucker, Roh- 
tabak, getrockneten Früchten und Wein im 
Rohgewichte bis zu 350 Gramm. 000000000 
Düsseldorf: Handelsmuster und Warenproben 
aller Art, einschliesslich solcher von 
Nahrungs-und Genussmitteln sollen bei ei- 
nem Rohgewichte bis zu 350 Gramm grund= 
sätzlich Zollfreiheit geniesSsS@N.......... 
> 
$_12 Abs,2 Satz_1l (Stundung auch für 
Getreidezölle), 
Düsseldor£: Die Möglichkeit der Stundung ist 
auch auf Getreide und Müllereierzeugnisse 
auszudehnen. ....... 
Vereinszollgeseit£tz. 
nn m 
2E 
26 
277 
$_ 9 ( Vorausbezahlung des _Zolles ) 
Berlin: Die Möglichkeit der Vorausbe- 
zahlung des Zolles in Papiergeld mit Auf= 
geld soll gegen Ausstellung einer auf den 
entsprechenden Betrag in Reichsmark lau= 
tenden Cuittung bestehen, die beim späte- 
ren Eingang der Ware in Zahlung gegeben 
werden kann, . . 
5 9_ AZ0ollerhöhurgen). 
Berlin: 1.) Für Waren,Cie auf Zollniederlagen 
ruhen, sind Iür eine angemessene Frist die= 
7
	        
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