Full text: Allgemeiner und vertragsmäsßiger Zolltarif des Königreiches Ungarn nach dem Stande vom 10. August 1927

I. Einleitung. 
Der vom Außenhandelsdienst der österreichischen Handelskammern vor Jahresfrist heraus- 
zegebene ungarische Zolltarif hat durch autonome Ergänzungen und Abänderungen (verfügt 
von der ungarischen Regierung auf Grund der ihr im Zolltarifgesetze erteilten Ermächtigung), 
‚nsbesondere aber durch die seither in Kraft gesetzten neuen Tarifverträge mit Frankreich und 
der Tschechoslowakei so weitgehende Aenderungen erfahren, daß ein Nachtrag zu diesem 
Werke seinem Zwecke nur in sehr unvollkommener Weise gerecht würde. 
Die vorliegende Neuausgabe enthält den Zolltarif des Königreiches Ungarn (Gesetzartikel XXI 
vom Jahre 1924, in Kraft seit 1. Jänner 1925) mit sämtlichen seither eingetretenen autonomen und 
vertragsmäßigen Aenderungen nach dem Stande vom August 1927. Die Erläuterungen und der 
Warenindex zum Tarife wurden in diese Ausgabe nicht aufgenommen, da sie in der vorjährigen vom 
legislativen Informationsdienst (Wien, 1, Stubenring 8—10) herausgegebenen Ausgabe enthalten 
sind und die Aufnahme. dieser Teile. das Erscheinen des Tarifes verzögert und die Kosten 
wesentlich erhöht hätte. Es sei jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß auch diese Ausgabe 
durch Nachträge auf dem neuesten Stand gehalten ist und für die genaue Tarifierung einen 
wertvollen Behelf darstellt. 
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