I. Einleitung.
Der vom Außenhandelsdienst der österreichischen Handelskammern vor Jahresfrist heraus-
zegebene ungarische Zolltarif hat durch autonome Ergänzungen und Abänderungen (verfügt
von der ungarischen Regierung auf Grund der ihr im Zolltarifgesetze erteilten Ermächtigung),
‚nsbesondere aber durch die seither in Kraft gesetzten neuen Tarifverträge mit Frankreich und
der Tschechoslowakei so weitgehende Aenderungen erfahren, daß ein Nachtrag zu diesem
Werke seinem Zwecke nur in sehr unvollkommener Weise gerecht würde.
Die vorliegende Neuausgabe enthält den Zolltarif des Königreiches Ungarn (Gesetzartikel XXI
vom Jahre 1924, in Kraft seit 1. Jänner 1925) mit sämtlichen seither eingetretenen autonomen und
vertragsmäßigen Aenderungen nach dem Stande vom August 1927. Die Erläuterungen und der
Warenindex zum Tarife wurden in diese Ausgabe nicht aufgenommen, da sie in der vorjährigen vom
legislativen Informationsdienst (Wien, 1, Stubenring 8—10) herausgegebenen Ausgabe enthalten
sind und die Aufnahme. dieser Teile. das Erscheinen des Tarifes verzögert und die Kosten
wesentlich erhöht hätte. Es sei jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß auch diese Ausgabe
durch Nachträge auf dem neuesten Stand gehalten ist und für die genaue Tarifierung einen
wertvollen Behelf darstellt.
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