fullscreen: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

I. Tarifgestaltung der Eisenbahn und Post. 
Das Tarifsystem der Eisenbahn muß derartig auf: 
gebaut sein, daß damit die höchste Leistungsfähigkeit bei der ge- 
ringsten Belastung aller Teile und aller Gebiete der Wirtschaft er: 
reicht wird, damit es auf diese Weise der Eisenbahn gelingt, den 
Verkehr soweit als irgend möglich auf sich zu ziehen. 
Das gegenwärtige Tarifsystem wird diesen Erfordernissen nicht 
völlig gerecht. Wenn auch nicht erwartet werden kann, daß die 
Reichsbahn ihr derzeitiges Tarifsystem sofort grundlegend umge- 
staltet und den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anpaßt, 
so muß doch verlangt werden, daß die ständige Tarifkommission 
der deutschen Eisenbahnverwaltung in Verbindung mit den Wirt- 
schaftsvertretungen die Vorarbeiten für eine Tarifreform be» 
schleunigt. 
Der Abbau der Tarife kann in einer für die Wirtschaft 
wirksamen Weise nur erfolgen, wenn mit einer fühlbaren Ermäßi: 
gung der Kohlentarife begonnen wird und die notwendigen Tarif- 
ermäßigungen für Fertigwaren wesentlich durch richtige Einklassie- 
rung der Güter in die Tarifstufen bewirkt werden. 
In der Zwischenzeit ist auf dem Wege, die Eisenbahntarife der 
Wirtschaft und der wirtschaftlichen Lage durch Ausnahmetarife 
anzupassen, fortzufahren. Hierbei ist aber mehr als bisher erforder- 
lich, die Wirkungen von Ausnahmetarifen dauernd zu überwachen, 
und sie zur geeigneten Zeit wieder aufzuheben. Ausnahmetarife 
dürfen in die natürlichen Wettbewerbsverhältnisse nicht eingreifen. 
Den Erfordernissen einer billigen und konkurrenzfähigen Aus: 
fuhr sowohl über die „nasse“ als auch über die „trockene“ Grenze 
ist mehr als bisher Rechnung zu tragen und demgemäß eine dem 
Beispiel des Auslandes und seiner günstigen Verkehrsbeziehungen 
zum Meer angepaßte Verbilligung der Frachten für Ausfuhrwaren 
vorzunehmen. 
Die gegenwärtigen Tarife und Gebühren beim Telegraphen: 
und Fernsprechwesen sind zu hoch. Sie dürfen die Vorkriegs- 
sätze unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerung nicht über: 
schreiten. 
III. Die sozialen Abgaben. 
Die Aufrechterhaltung einer weitgehenden sozialen Fürsorge 
ist nur möglich, wenn die Beiträge aller Teile der Wirtschaft für so= 
ziale Zwecke sich der tatsächlichen Leistungsfähigkeit anpassen und
	        
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