Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

I. ABSCHNITT. 
Die Theorie des Rentenprinzips. 
Jene rege Bewegung, welche in den letzten Jahren in der 
Litteratur und in Fachkonferenzen an Stelle der Belastung des 
Grundbesitzes gegen Kapital, die Nothwendigkeit einer Belastung 
desselben gegen Rente zu beweisen bestrebt war und in 
Folge welcher Bestrebung, und unter Einwirkung derselben,, 
die ausländische Gesetzgebung (Pr-eussen, England) eine ganze 
Reihe rechtlicher und wirtschaftlicher Institutionen ins lieben 
rief, beziehungsweise zu verwirklichen bestrebt war (Oester 
reich), deren gemeinsamer Grundzug in einer gewissen 
rechtlichen und wirtschaftlichen Gebundenheit des Grund 
besitzes zum Ausdrucke gelangt: nährte sich aus der Rod- 
bertus’schen Rentenprinziptheorie. Die seitens der neuesten Ge 
setzgebungen verwirklichten Prinzipien, wie: planmässiges staat 
liches Eingreifen im Interesse der Vermehrung der Mittel- und 
Kleingrundbesitze; Ersatz des Kapitalprinzips durch das Renten 
prinzip; der Kapitalschuld durch die Rentenschuld; bei Fest 
stellung des Grundwertes Ersatz des Tauschwerthes durch den 
Ertragswerth; Ersatz der Kapitalhypothek durch die Reallast 
etc.: alldies sind Rodbertus’ Gedankenselemente. 
I^aut Rodbertus besteht zwischen dem ländlichen und 
städtischen Grundbesitz (Gebäude) ein prinzipieller Unterschied. 
Der städtische Grundbesitz ist als Kapital zu behandeln, weil 
es als Produkt erscheint, welches willkürlich vermehrt werden 
kann ; der ländliche Grundbesitz hingegen ist kein Kapital, weil 
er kein Produkt ist. Sein Werth übergeht bei seiner Benützung 
zur Produktion nicht in den Werth der produzirten Güter; er 
erhält seinen Werth aus seinen Produkten, hat aber an sich 
selbst noch keinen Werth; und daher ist der Reinertrag nicht, 
nur die natürliche Grundlage des Werthes des landwirtschaft-
	        
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