57
nicht etwa, weil das Volk reaktionär wäre, sondern weil die Maschinerie
des Referendums unter den politischen Bedingungen des modernen
Industriestaates zusammenbricht. Das Referendum auf unsere politi
schen Verhältnisse anzuwenden, gliche dem Versuche, die alte
„Rocket“-Lokomotive 50 Meilen in einer Stunde laufen zu lassen.
Mit dieser am Referendum geübten Kritik soll die Intelligenz der
Wähler nicht geschmäht werden. Volksentscheidungen über eine Fülle
von Einzelheiten eines Gesetzentwurfes müssen ihrer Natur nach
reaktionär wirken, eben weil das Verfahren schwerfällig ist. Es mögen
Leute wohl Umwandlungen in gewisser Richtung begünstigen, aber sie
sind wegen Gewohnheitsrücksichten oder persönlicher Interessen nicht
gewillt, irgendwelchen spezifischen Vorschlägen, die den Wechsel her
beiführen sollen, zuzustimmen. Wem die Tendenz der Vorlage nicht
gefällt, wird natürlich mit Nein stimmen; Bevölkerungsschichten, die
diese und jene Einzelheit energisch mißbilligen, obgleich sie mit dem
Prinzip konform gehen, werden sich zu bedeutenden Massen gegen den
Entwurf koalieren. Andere Klassen und Kreise wieder, die das Prinzip
zwar anerkennen, denen es aber zu weit durchgeführt oder nicht weit
genug erscheint, werden den Widerstand verstärken. So wird das Re
ferendum allen durch den Gesetzentwurf bedrohten Interessen als be
sondere Wehr dienen, oder, wie wir uns auch ausdrücken können, das
Referendum wendet sich nicht an die Ideen, sondern an die Interessen;
es erhöht daher nicht die idealistischen Kräfte in dem Gemeinwesen,
von denen der Fortschritt abhängt. Die parlamentarische Gesetzgebung
eilt nicht immer der öffentlichen Meinung voraus, wohl aber ist sie in
praktischer Hinsicht führend, d. h. sie entschließt sich zur Tat, nachdem
sich die öffentliche Meinung zwar schon dafür ausgesprochen hat, aber
sich über das Wie noch im Unklaren befindet.
Nicht ohne guten Grund beginnen heute die antisozialistischen Inter
essen, die ob der gegen sie gerichteten Kritik erschrocken aufhorchen
und die sehr gut wissen, daß unter der gegenwärtigen Verfassung die
Gesetzesänderung und folglich die Verschiebung in den sozialen Macht
verhältnissen leicht ist, sich für das Referendum als ein Mittel zu begei
stern, die Macht des Parlaments zu lähmen und den Ausdruck des
allgemeinen Willens zu erschweren. Die in der Schweiz gemachten Er
fahrungen beweisen dies klar und deutlich L
1 Siehe Lloyd und Hobson: The Swiss Democracy, p.219: „Die großen fortschritt-