Full text: Tarifvertrag über die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der sämtlichen Angestellten der chemischen Industrie Groß-Berlins

8 15. 
Verbindlichkeitserklärung. 
(95) Beide Parteien verpflichten sich, bei der Reichsarbeitsverwaltung 
zemäß der Verordnung über Tarifverträge vom 23. Dezember 1918 die Ein— 
ragung dieses Rahmentarifes in das Tarifregister und feine allgemeine Ver⸗ 
bindlichleitserklärung zu beantragen. Es besteht Ubereinstimmung darüber, daß 
nnerhalb des Gellungsbereiches diess Tarifes sämtliche Betriebe, die der 
Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie angehören sowie Verrechnungs⸗ 
uind Verkaufsbüros solcher Betriebe ausnahmslos unter diesen Tarif fallen. 
Berlin, den 27. November 1925. 
Arbeitaeberverband der chemischen Inodustrie Deutschlands, 
Sektion La 
gez.: Or. Staubach. 
Bewerkschaftsbund der Angestellten (6D0) 
zugleich für den 
berband deutscher Apotheker, Keichsfachgruppe des GDA 
gez.; Krempel.
	        
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