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üher die
Gehalts- und Arbeitsbedingungen der Angestellten
in der chemischen Inoͤustrie Groß⸗Berlins.
Zwischen dem
Arbeitgeberver band
der chemischen Industrie Deutschlands, Sektion Ja
und dem
Bewerkschaftsbund der Angestellten (GDA)
zugleich für den
verband odeutscher Apotheker
wird für die Angestellten der chemischen Industrie Groß-Berlins folgender
Tarifvertrag abgeschlossen:
Vorbemerkung:
Der Tarifvertrag besteht aus dem Rahmenvertrag und der Gehaltstafel.
Jeder dieser Teile ist für sich kündbar.
J. Rahmenvertrag.
81.
Geltungsbereich des Vertrages.
(1) Dieser Vertrag gilt für sämtliche innerhalb der Stadtgemeinde Groß—-
Berlins und in Bernauͤ, Biesdorf, Erkner, Königswusterhausen, Oranienburg,
Rudow, Teltow, Wildau liegende chemische Betriebe, Verrechnungs— und
Verkaufsbüros, die dem Arbeitgeberverband der chemischen Industrie, Sektion Ja
angehören, einerseits, und für alle in vorgenannten Unternehmungen beschäftigte
Angestellte andererseits.
(2) Ausgeschlossen vom Tarifvertrag sind Direktoren, Prokuristen, die
zur Vertretung der Firma (jedoch nicht nur zu Einzelgeschäften) bevollmächtigten
en und die unter den Akademiker-Neichstarifvertrag fallenden An—
gestellten.
82.
Einstellung.
(3) Die Vertretung der Angestellten in allen Fragen des Gehalts— und
Arbeitsverhältnisses erfolgt durch die gesetzliche Vertretung der Angestelltenschaft.
(4) Die Mitwirkung der Angestelltenvertretung bei der Einstellung, Kündi—
zung und Entlassung von Angestellten regelt sich nach 8578 Abs. 8 und 88 84 ff.
des Betriebsrätegesetzes. Als Richtlinien für die Einstellung werden entsprechend
dem Betriebsrätegesetz die folgenden vereinbart: