Full text : Die Ausschließung der Land- und Forstwirte aus dem Handelsrecht

meist so ausgelegt, als müsse sich der Großbetrieb in
solchen Jormen vollziehen.
Der Satz sagt aber nur „vollzieht“! und damit birgt
er zwischen den Zeilen, wie ich gestehe, das Wesentliche,
worauf es ankommt. Ob dieser Sinn, zwischen den
Zeilen beabsichtigt ist, oder ob er bloß aus Versehen
mit hineingeschlüpft ist, wage ich nicht zu entscheiden,
vermute aber Letzteres. Doch gehen wir auf die Ple—
narberatung zurück. Doch konzentrierte sich die De—
batte vornehmlich um einen anschaulichen Einzelpunkt,
der aber wohl in gewissem Sinn als ein pars pro toto
gelten darf, und das ist der Punkt: Buchführung. So
war Lenzmann? der Ansicht, daß ein Buchführungszwang
für die Lande und Forstwirtschaft überflüssig sei. Er
begründet dies mit den oben in anderem Zusammenhang
erwähnten Worten: „Der Landwirt, der nur Landwirtschaft
 betreibt, der offenbart in jedem Jahr und jedem
Tag sein Vermögen durch den für jedermann ersichtlichen
 Zustand seiner Scholle, auf der er arbeitet“. Dieser
Satz ist durchaus irreführendẽs, denn es ist nicht wahr,
daß der Landwirt sein Vermögen offenbare. Wohl kann
ein Fachmann ein gut bestelltes Feld von einem schlecht
bestellten unterscheiden, aber bei der modernen Kredit«
wirtschaft sagt dies verhältnismäßig wenig; wie hoch
das Unternehmen verschuldet ist, kann er dem Feld
niemals ansehen. Und soweit der Jachmann in der Tat
den Vermögensstand aus der Scholle ablesen kann, gilt

Nicht im Sinne von „vollzieht sich notwendigerweise“, sondern
vollzieht sich zur Zeit konkreterweise“
hahn· Mugdan, S. 827.
Reuter a. a. O. S. 32, bemerkt zu diesem Satz: Rein kaufs
mannische Buchfuhrung ist im laudwirtschaftlichen Betrieb ...
praktisch unmöglich. Wie soll der Landwirt eine Bilanz nach
kaufmannischem Stil ziehen? Wie soll der Landwirt die Strohs
vorrate in der Scheune und den Stalldünger auf dem Dünger—
haufen berechnen? NAehnliches führen aus: Makower,. Simon
Bemerkungen a. a. O., S. 30, Teller a. a. O. S. 30 und Mader
a. a. O. S45. Dies braucht nicht erst widerlegt zu werden.
denn die Erfahrung beweist das Gegenteil.

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