Jene negativen Seiten habe ich vorweggenommen,
um die positiven Seiten der Situation umso deutlicher
hervorzuheben. Die deutsche Lande und Forstwirtschaft
ist ein traditional bedingtes Gebilde mit einer ganz
bestimmten Standesmentalitaãt. Diese Standesmentalitãt
ssie inkarniert sich in dem Schlagwort „Scholle?) ist
ein starker staatserhaltender Faktor von jeher gewesen,
stärker als manche Gesetze.
Sie war auch zur Zeit der Abfassung des h6B. so
stark, daß sie beanspruchen konnte, vom Gesetzgeber
als „noli me tangere“ behandelt zu werden. Dies
hat der Gesetzgeber befolgt, obwohl, wie wir sahen,
der ganze damalige Handelsstand geschlossen dagegen
protestierte.
Ein deutlicheres Licht, wie die Denkschrift wirft der
Rommissionsbericht auf die wahre Motivation des 83.
Da heißt es: „Wollte man ... die Landwirtschaft unter
das Raufmanusrecht stellen, dann müßte man auch
bei der Führung der handelsregister nicht nur, wie
der Handelsstand dies wünscht, die Pertretungen der
Handelswelt, sondern auch die Organe der Landwirt⸗
schaft zuziehen, und damit würden neue Romplikationen
and Eifersüchteleien geschaffen werden“. hier tritt
uns in krassester Weise das Jerationale dieser ganzen
Motipation eutgegen. hinter diesen „Komplikationen
und Eifersüchteleien“ verbergen sich nãmlich ganz andere
weltanschauliche Gegensatze. Die Furcht vor Rompli
kationen und Eifersüchteleien allein hat noch niemals
einen notwendigen Fortschritt aufhalten können.
Piel logischer, aber darum keineswegs verstehend
dachte Staub in seinem geistreichen Portrag: „Kritische
Betrachtungen zum Entw. enes hEB.“, den er im Jahre
18060 vor dem deutschen Anwaltstage zu Berlin hielt,
wenn er meinte: Warum wollen die Herren nicht der
Abgedr. Berlin 1896. das. S. 6.