nach zu fragen: Was ist Landwirtschaft? und: Was ist
Forstwirtschaft? Freilich werden wir, wenn wir so vor⸗
gehen, in der erdrückenden Mehrzahl der Fälle zum
richtigen Ziel kommen. Aber exakt ist diese Methode
nicht. Unter Lande und Forstwirtschaft versteht man
einen geschlossenen Ureis und nicht zwei aneinander⸗
stoßende Kreise, noch viel weniger zwei sich teilweise
aberschneidende Rreise. Darin liegt vielleicht eine
gewisse Skizzenhaftigkeit des Gesetzgebers. Vielleicht
hätte er genauer gesagt: die herkömmliche Tãtigkeit
des charakteristischen traditional gewordenen deutschen
lãndlichen Nahrstandes. Aber auch das wäre unklar
gewesen und hätte überdies den Nachteil gehabt, von
keinem Pratiker verstanden zu werden, und auch ich
kann diese Ausdrucksweise nur im Hinblick auf die
vorangegangenen Ausführungen benutzen.
Damit sind wir von der formellen Struktur schon
auf den Inhalt des Begriffes übergegangen.
Schon zu Anfang wurde gesagt, daß eine Difinition
in Form einer Zusammenziehung der ganzen beacht⸗
lichen Gesichtspunkte in wenige Worte ausgeschlossen
erscheint.
Die traditionale Lage, das herkömmliche ist letztlich
für alle Grenzfälle, die zur Entscheidung stehen, aus⸗
schlaggebend. Somit gehört zur Lande und Forstwirt⸗
schaft was von jenen landlichen Kreilen tupischerweise
gekonnt wird.?
Was dies im einzelnen ist, halte ich nicht für eine
juristische Frage, sondern für eine Sachverstãndigen⸗
In dieser Resignation folge ich Ehrenberg, der in seinem Hande
buch Ba. 2,1 8. 88 einen ahnlichen Gedanken anführt.
Kitlers Rommentar ist auf der rechten Spur, wenn er S. 12)
don der für die Laufwirischaft charakteristischen Bodenbenut:
*12. jpricht. Dem schließen sich an Alich a. a. O. S.14 und
elide G. S. 6. wenn er sagt, es musse im einzelnen Jall
dielfach ãie allgemeine Anschauung entscheiden“. Dies ist richtig
bis auf das Verlegenheitswort „vielfach“, und die allgemeine
Anschauung“ ware näher zu prazisieren.