frage. Dies soll zwar nicht besagen, daß in jedem
Fall ein Sachverständiger zu befragen ist; ebensogut
können wir analoge Fälle aus der Gerichtspraxis, die
uns einleuchtend begründet erscheinen, heranziehen.
Eine erschöpfende Aufzählung dieser Dinge kann hier
nicht unsere Aufgabe sein. Dies beantwortet sich nur
aus dem Studium des Landwirtschaftlich-Fachlichen.
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