Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

sich auf der Ostsee. Hier besteht ein regulärer Fracht- und Passagier- 
verkehr Leningrad—London. Abfahrt aus Leningrad allwöchentlich 
Sonnabends, aus London ebenfalls Sonnabends, Ein regulärer Verkehr 
zwischen Leningrad und Hamburg wird ausschließlich durch Fracht- 
dampfer unterhalten. Vom 1. August ab wird ein Fracht- und Passagier- 
dienst in derselben Richtung mittelst der zwei neueingerichteten 
Dampfer „Jamal‘” und „Juschar”. die regulär alle 10 Tage verkzhren 
werden, eingeführt. 
Auf diesen Dampfern sind die Kühlanlagen für empfindliche Güter 
wieder instandgesetzt worden. Im Schwarzmeer wird eine regelmäßige 
Küstenverbindung, im besonderen nach den Kurorten in der Krim und 
im Kaukasus, unterhalten, 
Die Adresse lautet allgemein „Sowtorgflot‘ unter Hinzufügung des 
Jrtes, also Leningrad-Sowtorgflot. Archangelsk-Sowtorgflot usw. 
PR. Häjien. 
Alle Häfen sind nach ihrer Bedeutung für den Handel und ihren 
Anlagen in vier Gruppen eingeteilt: Häfen 1. Ordnung: Leningrad, 
Archangelsk, Odessa, Nikolajew, Noworossijsk, Batum, Mariupol, Baku, 
Wladiwostok; Häfen 2. Ordnung: Murmansk, Cherson, Feodosia, 
Poti: Häfen 3, Ordnung: Rostow, Kertsch, Sewastopol, Petrowsk, 
Nikolajewsk-Amur; Häfen 4 Ordnung: Taganrog, Berdiansk, 
Jeisk, Tuapse, Suchum, Krasnowodsk, Jalta, Jewpatoria. 
Den genannten Häfen sind folgende Häfen und Anlegepunkte in 
verwaltungstechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht angeschlossen: 
Sewastopol: Balaklawa; Archangelsk: Onega, Solowki, Mesen, Kuja- 
Petschora; Murmansk: Kemj, Soroki, Alexandrowsk, Kowda, Kandalak- 
scha; Baku: Saljani, Port Iljitsch, Enseli; Noworossijsk: Anapa, Ge- 
lendshik; Kertsch: Taman, Genitschesk; Jejsk: Achtari, Temrjuk, Ja- 
senskaja Pereprawa; Krasnowodsk: Uritzkij Fort, Kuuli; Cherson: Ska- 
dowsk, Chorly; Nikolajewsk: Otschako; Talta: Alupka, Aluschta, 
Gursuf; Rostow-Don: Asow: Tuanse: Sotschi. Adler: Brdiansk: Nowyi 
Afon. 
C. Tarife und Gebühren, 
Fracht-, Passagier- und Gepäcktarife werden von 
der Direktion des Sowtorgfiot festgesetzt, 
Hafengebühren bestehen aus Schiffsgebühr, Pudabgabe und 
Zusatzgebühren für Schlepper- und Eisbrecherdienste. Die Schiffs- 
sebühr wird von allen aus dem Auslande kommenden oder nach dem 
Auslande gehenden Gütern erhoben und beträgt 10 Kop. pro Tonne — 
von ausländischen Schiffen jedesmal bei der Ein- und Ausfahrt, von 
russischen einmal im Jahr. Diese Vergünstigung erstreckt sich auch auf 
ausländische Schiffe, die eine regelmäßige Verbindung zwischen russi- 
schen und ausländischen Häfen unterhalten. Für ausländische Schiffe, 
die Staaten angehören, mit denen keine Handelsverträge bestehen, er- 
höht sich die Gebühr auf das Sechsfache oder auf 60 Kop., 
Pudabgabe wird erhoben von allen auf dem Seewege ein- und 
aussehenden Gütern in Höhe von 1. % Kop. für Getreide, Heu, Stroh. 
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