sich auf der Ostsee. Hier besteht ein regulärer Fracht- und Passagier-
verkehr Leningrad—London. Abfahrt aus Leningrad allwöchentlich
Sonnabends, aus London ebenfalls Sonnabends, Ein regulärer Verkehr
zwischen Leningrad und Hamburg wird ausschließlich durch Fracht-
dampfer unterhalten. Vom 1. August ab wird ein Fracht- und Passagier-
dienst in derselben Richtung mittelst der zwei neueingerichteten
Dampfer „Jamal‘” und „Juschar”. die regulär alle 10 Tage verkzhren
werden, eingeführt.
Auf diesen Dampfern sind die Kühlanlagen für empfindliche Güter
wieder instandgesetzt worden. Im Schwarzmeer wird eine regelmäßige
Küstenverbindung, im besonderen nach den Kurorten in der Krim und
im Kaukasus, unterhalten,
Die Adresse lautet allgemein „Sowtorgflot‘ unter Hinzufügung des
Jrtes, also Leningrad-Sowtorgflot. Archangelsk-Sowtorgflot usw.
PR. Häjien.
Alle Häfen sind nach ihrer Bedeutung für den Handel und ihren
Anlagen in vier Gruppen eingeteilt: Häfen 1. Ordnung: Leningrad,
Archangelsk, Odessa, Nikolajew, Noworossijsk, Batum, Mariupol, Baku,
Wladiwostok; Häfen 2. Ordnung: Murmansk, Cherson, Feodosia,
Poti: Häfen 3, Ordnung: Rostow, Kertsch, Sewastopol, Petrowsk,
Nikolajewsk-Amur; Häfen 4 Ordnung: Taganrog, Berdiansk,
Jeisk, Tuapse, Suchum, Krasnowodsk, Jalta, Jewpatoria.
Den genannten Häfen sind folgende Häfen und Anlegepunkte in
verwaltungstechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht angeschlossen:
Sewastopol: Balaklawa; Archangelsk: Onega, Solowki, Mesen, Kuja-
Petschora; Murmansk: Kemj, Soroki, Alexandrowsk, Kowda, Kandalak-
scha; Baku: Saljani, Port Iljitsch, Enseli; Noworossijsk: Anapa, Ge-
lendshik; Kertsch: Taman, Genitschesk; Jejsk: Achtari, Temrjuk, Ja-
senskaja Pereprawa; Krasnowodsk: Uritzkij Fort, Kuuli; Cherson: Ska-
dowsk, Chorly; Nikolajewsk: Otschako; Talta: Alupka, Aluschta,
Gursuf; Rostow-Don: Asow: Tuanse: Sotschi. Adler: Brdiansk: Nowyi
Afon.
C. Tarife und Gebühren,
Fracht-, Passagier- und Gepäcktarife werden von
der Direktion des Sowtorgfiot festgesetzt,
Hafengebühren bestehen aus Schiffsgebühr, Pudabgabe und
Zusatzgebühren für Schlepper- und Eisbrecherdienste. Die Schiffs-
sebühr wird von allen aus dem Auslande kommenden oder nach dem
Auslande gehenden Gütern erhoben und beträgt 10 Kop. pro Tonne —
von ausländischen Schiffen jedesmal bei der Ein- und Ausfahrt, von
russischen einmal im Jahr. Diese Vergünstigung erstreckt sich auch auf
ausländische Schiffe, die eine regelmäßige Verbindung zwischen russi-
schen und ausländischen Häfen unterhalten. Für ausländische Schiffe,
die Staaten angehören, mit denen keine Handelsverträge bestehen, er-
höht sich die Gebühr auf das Sechsfache oder auf 60 Kop.,
Pudabgabe wird erhoben von allen auf dem Seewege ein- und
aussehenden Gütern in Höhe von 1. % Kop. für Getreide, Heu, Stroh.
44