Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin Respondek, 
mannes volle Geltung erlangen, sobald der Zeitpunkt der Überleitung 
der Wirtschaft aus dem Moratorium in den alten Gang gekommen sein 
wird: „Die vollständige Liquidierung des Moratoriums wird ein hartes 
Stück Arbeit sein; es wird unmöglich der ganze Stock der am i. August 
dieses Jahres vorhanden gewesenen Forderungen am nämlichen Tage 
oder auch nur im selben Monat zahlbar werden können, und die Reihen 
folge gerecht zu bestimmen, ist ein Pensum, um das niemand zu be 
neiden ist." 1 ) 
Dies sagt der österreichische Justizminister Dr. Klein vom öster 
reichischen Moratorium. Für Frankreich kann der gleiche Gedanke 
ausgesprochen Werden. Auch hier wird notwendig ein langsamer Abbau 
erfolgen müssen, der in sorgsam ausgebauten und leicht gesteigerten 
Anordnungen ohne schwere Erschütterungen das alte Recht auferstehen 
läßt und das wirtschaftliche Arbeiten wieder in die geregelten Bahnen 
des Friedens hinüberleitet. 
II. Die Notenbank. 
Die Banquede France ist eine Schöpfung Napoleons I. Sie wurde 
am 13. Februar 1800 gegründet und ist somit die älteste Notenbank. 
Neben und vor ihr besaßen einige andere Banken, so u. a. die Caisse 
d’Escompte de commerce, das Recht, Noten auszugeben, ohne irgend 
einer gesetzlichen Beschränkung unterworfen zu sein. Erst durch das 
Gesetz vom 14. April 1803 wurde ihr das alleinige Notenemissions 
recht zugeteilt. 
Schon bei der Errichtung hatte ihr Napoleon die Aufgabe gestellt, 
dem Staate im Frieden und namentlich im Kriege eine zuverlässige 
und willige Kreditgeberin zu sein: „IhrenZweck erfüllte sie gleich von 
Anbeginn durch Anlegung ihres gesamten Aktien-Kapitals in franzö 
sischen Staatsschuldverschreibungen und durch Gewährung von Vor 
schüssen an den Staat bei jeder Erneuerung ihres Monopols, die sie 
während dessen Dauer nicht zurückfordern und für die sie seit 1896 
auch keine Zinsen nehmen darf." 2 ). So lag die Finanzierung der napo- 
leonischen Kriege auf ihren Schultern, sie hat später dem Staate und der 
nationalen Verteidigung von 1870/71 — unter der Regierung von A. Thiers 
— Dienste erwiesen, die ihr nicht vergessen werden können. Die fran 
zösische Regierung, ob Kaiserreich oder Republik, rechnete immer auf 
ihre tatkräftige Hilfe im Falle eines Krieges. Durch eine Reihe von 
Verträgen wurden die Grenzen der Hilfsleistungen näher bestimmt, 
und vor allem die Höhe der zu leistenden Vorschüsse festgesetzt. 
Seit langen Jahren betreibt die Notenbank daher in erster Linie, 
gemäß ihrer traditionellen Bestimmung als Kriegsbank, in Verbindung 
mit dem Staate die finanzielle Kriegsrüstung. Das Ziel war: Anschaffung 
und Erhaltung eines höchstmöglichen Goldbestandes. Von ihm hängt 
das Vertrauen zu den ausgegebenen Banknoten ab und nur durch einen 
1 ) Siehe Bank-Archiv 15. Okt. 1914, XIV. Jahrg., xo. 2. S. 27. 
2 ) Koppe, H., Jahrb. f. Nat. u. Statistik Bd. 106, 1916, S. 724!
	        
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