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liche Bedürfnisse des Volkes einschließlich der Be—
hörden und sonst notwendigen Einrichtungen zu
befriedigen haben.
Volksbedürfnisse.
Da kommen nun nach der herrschenden Meinung
zunächst in Betracht solche Arbeiten, die auch bis⸗
her von Reichs, Staats oder Gemeinde wegen
als „öffentliche“ ausgeführt werden, z. B. Wege⸗
bauten, Wasserschutzvorrichtungen, an denen ja
noch sehr viel zu tun ist; im Anschluß daran aber
auch die Wiedergutmachung aller Elementarschä⸗
den, also außer denen durch Wasser auch die durch
Feuer, Sturm, Erdbeben und was sonst uns die
Zukunft noch bringen mag. Daß das bisher der
privaten Versicherung überlassen bleibt, hat zu
mancherlei Unzuträglichkeiten geführt, die auch das
gemeinsame Interesse schädigen. Denn daß der
gefamte Wirtschaftskörper gesund bleibt, ist zur
Gesundheit des ganzen Volkes unbedingt not—
wendig.
Ebenso ist aber Volksinteresse, daß da, wo die
bisherigen Betriebe auch bei höchster Leistung
nicht mehr ausreichen, neue Betriebe eingerichtet
werden. Bisher geschieht so etwas lediglich im
Spekulationsinteresse Einzelner; die dabei sich not⸗
wendig herausstellenden Unzuträglichkeiten regi⸗
striert die Nationalökonomie als gesetzmäßig sich
zeigende Überproduktion mit nachfolgender Krise.
Die Volkswirtschaft aber registriert nicht
die Unzuträglichkeiten, sondern beseitigt sie.
Eine weitere unerhörte Unzuträglichkeit, die für
das Volk sogar eine Lebensgefahr bedeutet, ist
doch, daß die Erzeugung und Aufziehung von
Kindern mit schweren Geldstrafen belegt wird.
Ein Handwerker, ein Beamter, ein Arbeiter kann
von seinem Erwerb, Gehalt, Lohn vielleicht ge—