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tun; Straßenhandel aber sollte es in einer geord⸗
neten Volkswirtschaft überhaupt nicht geben.
Immerhin müßte man für Autos, Gepäckträger,
u. a. eine brauchbare Einrichtung schaffen. Dazu
könnte z. B. ein Stempel mit der Rechnungs—
nummer dienen, den man bei sich trägt und mit
der man die durch Vordruck vorbereitete Quit⸗
tung schnell abstempeln kann. Der Betrag dieser
abgestempelten Quittungen wird dem Autoführer
oder Lastträger gutgeschrieben.
Wer an der Möglichkeit, das in der Buchfüh—
rung richtig zu kontrollieren, zweifelt, der denke
sich folgendes: Man kann sich in seinem Buch—
führungsamt einen Zwanzigmarkschein oder, wenn
das Guthaben langt, einen Hundertmarkschein
ausstellen lassen, der aber ähnlich der Postaus—
weiskarte aus einem zusammengefalteten Stüch
dünner Pappe besteht. Dieser Schein hat, wie
jeder Scheck, seine besondere Nummer; der Buch—
führungsbeamte schreibt aber auch die Rechnungs⸗
nummer des Inhabers hinzu und Datum und Be—
trag. Wenn der Inhaber nun im Restaurant 4
Mark verkneipt hat, muß er natürlich zuerst die
Quittung über das Empfangene unterstempeln,
dann holt er statt der Geldtasche seine Zwanzig—
markkarte hervor, und der Wirt oder Kelmmer
——
Restbetrag 16 Mk. dahinter. Ebenso wird jeder
folgende Betrag davon abgeschrieben, bis die
20 Mk. zu Ende sind. Der Schein oder die Karte
muß in bestimmter Zeit wieder beim Buchfüh—
rungsamt abgeliefert werden.
Nun, weitere Einzelschilderungen sind unzweck—
mäßig, weil sie erfahrungsmäßig den Leser öfter
verwirren als aufklären; jedenfalls kann, wer
sich die Mühe nimmt, ausprobieren, daß das Ver—
fahren im Ganzen rascher vor sich geht als die