unseres Volles als Wurzelvolk wieder stärker her⸗
ausarbeiten. Dazu gehören aber ebensosehr die
größeren Güter, nur daß bei diesen die erst
seit dem vorigen Jahrhundert in gefährlicher
Weise grassierende Verkäuflichkeit beseitigt werden
muß. Am besten wäre es, wenn der ursprüngliche
Charakter eines erblichen Amtslehens sich wieder—
herstellte und wenn die Erblichkeit sich auch wie
in früherer Zeit auf die übrigen Gutsangehörigen
erstreckte.
Aber hier ausgedachte Formen im Voraus zu
verkünden, erscheint unzweckmäßig; die müssen sich
aus der Praxis ergeben. Festzuhalten erscheint
mir nur, daß der Gutsherr nicht jeden Guts—
angehörigen willkürlich entlassen kann. Der Guts—
besitzer dem das als Minderung seiner Stellung
erscheint, möge bedenken, daß das nur die andere
Seite derselben Einrichtung ist, die es auch dem
Hypothekengläubiger unmöglich macht, ihn selbst
von Haus und Hof zu vertreiben.
AÄhnlich wie Landgüter werden wohl auch die
industriellen Betriebe zu behandeln sein, die
von Persönlichkeiten geschaffen und in der Familie
vererbt sind, nur daß da wohl noch deutlicher
der Charakter der monarchisch geleiteten Werk⸗
gemeinde vielleicht gar in einer geschriebenen Ver—
fassung zur Geltung kommen durfte.
Man möge das recht verstehn: ich mache hier
nicht bindende Vorschläge, sondern suche
vorauszusehen, was von selber entstehn wird. Ich
denke mir die Fabrik in der felbstbewußten
Volkswirtschaft als eine Gemeinde, die aus
zum größten Teil verheirateten Mitgliedern be—
steht, von denen jeder mit Frau und Kindern
in einer Kleinsiedelung wohnt und seine Stelle
einem seiner Söhne zu vererben hofft. Neben
diesen wohnen in besonderen Junggesellenhäusern