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sichtlich der Verkehrssteuem in Frage. Drittens käme in Betracht,
den Besitzern der Staatsanleihen wirtschaftliche Vorteile einzuräumen,
also etwa die Möglichkeit, die Staatspapiere entweder
zu niedrigerem Lombardzinsfuß oder bis zu einem
höheren Betrage ihres Wertes beleihen zu lassen. Ein wichtiger
Vorzug wäre es, wenn der Mündelsicherheit der Staatspapiere
dadurch ein größerer Wert verliehen würde, daß in
Zukunft neuen kommunalen Papieren und den neu emittierten
Effekten anderer Anstalten öffentlichen Rechts die Mündelsicherheit
nicht mehr eingeräumt würde. Ferner müßte eine
wirklich aktive Tilgungspolitik getrieben werden, auch könnte
daran gedacht werden, Einzahlungen auf das Reichs- und Staatsschuldbuch
bis zu Beträgen von 10 und 20 Mark herab zu
gestatten, anstatt wie bisher Mindesteinzahlungen in Höhe von
100 Mark zu fordern, wie dies z. B. von Wolf 1 ) vorgeschlagen
wird. Durch Annahme dieses Vorschlages würde zwar den
Sparkassen eine größere Konkurrenz bereitet, vor allzu starken}
Wettbewerb wären sie aber dadurch geschützt, daß eine Löschung
im Schuldbuch nur in der Weise bewirkt werden kann,
daß der geliehene Betrag nicht bar, sondern nur in Gestalt
von Schuldverschreibungen abgehoben wird. Infolge dieser
Neuerung wäre vielleicht auf dem Lande und in den Provinzstädten
eine intensivere Benutzung des Schuldbuches zu erwarten.
Das ist etwa der allerdings nicht große Kreis von Maßregeln,
die seitens der Regierungen ergriffen werden könnten,
um auf den Kurs der Staatsrenten einzuwirken.
») a. a. O. S. 20.