Akademien. Fachwissenschaftliche Seminare 11
6. Der große Nutzen dieser wissenschaftlichen Übungen
liegt auf der Hand. „Eine einzige selbständige wissenschaftliche
Arbeit, die nach eingehenden Studien zu Papier
gebracht wird, ist dann auch für die eigene wissenschaftliche
Erkenntnis und Methode von großer Bedeutung und
wirkt anregend und fördernd auf das übrige Studium ein“).
Derselbe Autor fügt aber mit vollem Recht hinzu: „Der
Erfolg in den Akademien hängt ebensowie in unseren akademischen
Seminarien hauptsächlich von dem Moderator,
dem Leiter, ab. Wenn er für sein Fach begeistern kann,
wenn er die vielen interessanten Fragen aufzuschließen vermag,
die oft in einem ganz abstrakten Thema verborgen
sind, wenn er dabei zu eigenem selbständigen wissenschaftlichen
Arbeiten an der Hand der ersten Quellen anzuregen
versteht, dann wird der Zweck dieser Akademien
ganz gewiß erreicht werden und es wird nie an Männern
fehlen, die nicht allein für die Tugend, sondern auch für
die Wissenschaft begeistert sind“ (ebd.).
Für die näheren Bestimmungen sind die Vorschriften der Studienordnung
von 1599 und 1832 zu vergleichen (bei @. M. Pachtler, Ratio
studiorum et institutiones scholasticae Soc. Jesu 2, 460—81). Eine gute
Zusammenstellung und Erläuterung der einzelnen Punkte bietet B. Duhr,
Studienordnung p. 128—36. — Auch für die verschiedenen Arten der
Akademie (Akademie der Grammatiker, der Humanisten und Rheto-Tiker,
der Philosophen und Theologen) möge der Hinweis auf diese
Bestimmungen genügen.
4. Fachwissenschaftliche Seminare. Während
die Disputationen für alle Studierenden und die eigentlichen
Akademien wenigstens für einen größeren Kreis derselben
bestimmt waren, sollte eine dritte Einrichtung der
alten Schule nur jenen zugute kommen, die sich in einem
einzelnen Fache weiterbilden oder für die Tätigkeit im Lehramte
vorbereiten wollten. Auch für diese mit unseren
Modernen Seminaren noch näher verwandten Einrichtungen
sind wir auf die Studienordnung der Gesellschaft Jesu als
Hauptquelle unserer Kenntnis angewiesen.
') B. Duhr, Studienordnung 136.