jedem Fallelohnt. Bedingung ist dabei selbstverständlich wenigstens
hinsichtlich aller größeren Zensiten ein Hand-in-Hand-Arbeiten
mit den Finanzämtern, wie es sich auch bereits an den meisten
Plätzen sehr gut eingeführt hat. Die enorme Bedeutung der ge-
meindlichen Mitwirkung auch für die Reichssteuern, insbesondere
Einkommen- und Körperschaftsteuer, wird leider zurzeit vielfach
zu gering eingeschätzt. Die Art und Weise der Beteiligung der
Gemeinden an diesen Steuern, also die zentrale Verteilung nach
Schlüsselzahlen, hat es mit sich gebracht, ‚daß vielfach bei den
Gemeinden die Frage des örtlichen Aufkommens als nebensächlich
behandelt wird. Das ist natürlich völlig verkehrt. Durch jede
falsche, z. B, zu niedrige Veranlagung werden auch die Gemeinden
geschädigt, der einzelne Ort, wo der Fehler passiert, allerdings
nur in Höhe seiner Beteiligungsquote am Gesamtaufkommen.,
Rechnet man jedoch mit dem gleichmäßigen Vorkommen von
Fehlern bei allen Finanzämtern, so wird klar, welche wichtigen
Interessen schließlich auch jede einzelne Gemeinde an der Rich-
tigkeit der Veranlagung hat. Völlig anders wird es damit übrigens
werden nach Einführung des Einkommensteuerzuschlagrechts.
Die Erwägung aller dieser Umstände führt zu der Forderung:
1. Weitergreifende und praktisch wirksame Mitarbeit der Ge-
meinden an der Einkommensteuerveranlagung, insbesondere neben
der Mitwirkung im Steuerausschuß die Berechtigung zur Einsicht-
nahme in die Akten;
2. Belassung der Realsteuerveranlagungen in Händen der zurzeit
dafür bestehenden besonderen Behörden, natürlich mit der analogen
Maßgabe enger Zusammenarbeit mit den Reichssteuerbehörden.
2. WERT UND AUFGABEN DER GEGENSEITIGEN
KONTROLLE DER VERANLAGUNGSBEHÖRDEN
a) Bedeutung der Kontrolle der Rechtshand-
lungen im Wirtschaftsleben
Doch nun zurück zu den Interessen des Steuerpflichtigen, insbe-
sondere zu der Frage, ob die doppelte Veranlagung in dem genann-
ten Sinne vom Standpunkte der Wirtschaft als rationell zu bewer-
ten ist. Der Wert der Kontrolle eines jeden Kassen- oder Rechts-
vorganges ist in der Wirtschaft unbestritten. Es wird überall prak-
tisch so gearbeitet. Die Nachprüfungskosten machen sich bezahlt.
Wenn man überlegt, daß die selbständige Gewerbesteuerverwal-
tung heute nur etwa 2 % des Aufkommens kostet, so wird diese
Ausgabe im Hinblick auf die ungeheuere Wichtigkeit des Veran-
lagungsgeschäftes von den Steuerpflichtigen unbedingt als lohnend
anerkannt werden müssen. Wir haben bereits nachgewiesen,daß diese
Kosten durch die etwaige Vereinheitlichung der Steuerverwaltung
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