Full text: Ursachen und Wirkungen der beabsichtigten Gewerbesteuerreform

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Selbstverständlich hat auch die von uns vorgeschlagene Regelung 
hattenseiten. Auf steuertechnische Einzelheiten des Programms 
)nnen wir natürlich an dieser Stelle nicht eingehen. Wir möchten 
‚er nicht verfehlen, auf die praktischen Erfahrungen hinzuweisen, 
8 die Gemeinden in der Vergangenheit mit ihrer besonderen Ge- 
;rbesteuer und mit der Grundsteuer nach dem gemeinen Wert ge- 
acht haben. Beide Steuerarten wurden unter Berücksichtigung der 
tlichen Verhältnisse unter Anlehnung an sogenannte Mustersteuer- 
dnungen, die z. B. für ganz Preußen gelten, konstruiert, individuell 
ıd prompt veranlagt und von der Wirtschaft willig getragen. 
Wie aus Vorstehendem hervorgeht, bezwecken wir mit unserem 
rschlage getrennte Reichs- und Gemeindekassen. Beide Steuer- 
äubiger sollen restlos über ihre Einnahmen und Ausgaben verfügen. 
'er über Ausgaben beschließt, muß auch für deren Deckung sorgen. 
‘hr wahrscheinlich werden sich die Gemeinden beim Wegfall der 
eichssteuerüberweisungen demnächst überlegen,ob sie auch weiter- 
n Gelder für sogenannte freiwilligeAufwendungen in der bisherigen 
eise ausgeben. Bei derVeranlagung der Realsteuern, vielleicht auch 
Rechtsmittelverfahren, ist eine Mitwirkung der Berufsorgani- 
tionen vorzusehen, wie überhaupt den Berufsorganisationen ein 
Sitgehendes Mitwirkungsrecht, z. B. bei der Beschlußfassung über 
8 Höhe der Realsteuern bzw. der Zuschläge hierauf zugestanden 
;rden muß, Zweifellos werden sich beider Besprechung unserer Vor- 
hläge weitere fruchtbare Gedanken entwickeln, die zur Entbüro- 
atisierung und Vereinfachung unseres Steuersystems beitragen. 
mdenz aber muß sein, die bisherige Steuerhoheit der Gemeinden 
ıd das damit im Zusammenhang stehende Selbstverwaltungsrecht 
erhalten. Auch sie müssen Opfer bringen und überlegen, wie der 
irtschaft,mit dersie schicksalsverbunden sind,geholfen und wie der 
tliche Steuerdruck gemildert werden kann. Finanziell selbständig 
stellt, werden die Städte in dem Konkurrenzkampf, den unsere 
atige Entwicklung mit sich bringt, selbst auf einen Abbau ihrer 
euern bedacht sein. Die Selbständigkeit der Gemeinden muß auch 
‚wahrt bleiben, selbst wenn beim Reich Störungen durch finanzielle 
ingriffe unserer ehemaligen Feinde eintreten sollten. Andererseits 
mn man den Gemeinden nicht zumuten, daß sie finanziellen 
;haden erleiden, wenn das Reich Experimente auf steuerlichem 
ebiete vornimmt. Gelingt es, den Kurs des Reichsfinanzministers 
der von uns angedeuteten Richtung zu steuern, so werden Reich 
ıd Gemeinden zwar finanziell selbständig, aber im übrigen schick- 
Isverbunden einander gegenüberstehen, der bisherige Streit, der 
ets auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen wurde, wird 
ı£fhören, und beide Kontrahenten werden ihre eigenen Ausgaben 
»streiten, auf Sparsamkeit bedacht sein, wodurch der Wirtschaft, 
g doch letzten Endes die Zeche bezahlen muß, auch geholfen wird. 
1993 
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