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5er Herrendienst ging vor. Dann mußte er aus den hoch oben im Gebirge
gelegenen Schafstellen den Dung herabführen und im Winter mußte er
zweimal zwei Klafter Holz und aus den herrschaftlichen Teichen das Eis
nach Jägerndorß in die Stadt fahren, wo es für den Gutsherrn verkauft
wurde. Zu den Erntearbeiten im Herbst mußte der Onkel noch einen Ge
hilfen aus eigenem mitbringen, zum Fischfang sogar zwei: und wenn herr
schaftliche Jagd war, mußte er einen Treiber stellen und zu diesem Ver
gnügen war oft ich ausersehen. Auch bares Geld wanderte oft in die schier
unergründlichen Taschen des Gutsherrn. Beim Besitzwechsel mußte oft ein
Zehntel vom Werte an den Gutsherrn gezahlt werden. Für die Erlaubnis
zum Heiraten oder den Sohn was lernen zu lassen, mußte gezahlt werden,
und dann gab es noch allerhand Abgaben, Me alle schöne Titel hatten, wie
Eisenhammer, Robotgeld, Jürge-,^Michaeli-, Hühner-, Kälber- und Garn-
zins. Wurde im Gutsbezirk eine Straße gebaut, dann mußten die Bauern
nicht nur Fuhren umsonst leisten, oft wurden ihnen statt dessen Geldbeiträge
auferlegt.
Da war einmal, erinnere ich mich, eine sonderbare Geschichte. Da wurde
unserem ganzen Dorfe eine Geldsteuer für eine neue Straße auferlegt und
die mußte vier Jahre lang bezahlt werden. Zum Schluß stellte sich heraus,
daß die Straße nur geplant gewesen war: gebaut wurde sie nie, aber das
Geld war hin.
War aber schließlich wirklich schon alles an den Gutsherrn abgezahlt,
dann kam noch der Herr Pfarrer daher und verlangte im Namen Gottes
und des Gesetzes, daß ihm der Bauer seinen Zehent, die Kirchensteuer, in
die Scheuer lieferte. Der Schnaps, mit dem er dann die Bauern bewirtete,
war ein recht schmaler Ersatz.
Zu all dem kam aber noch, daß wir zum Beispiel unser Getreide nicht
dort mahlen lassen durften, wo wir wollten und wo es billig war, sondern wir
mußten es zur herrschaftlichen Mühle bringen, die schlecht und teuer
arbeitete. Dafür aber mußten wir das schlechte herrschaftliche Bier trinken,
, und da wurde der Bauer nicht lange gefragt, wieviel er wolle: er mußte
Jahr für Jahr seine bestimmten Fässer abnehmen und gut bezahlen.
Das war schon so Rechtens; aber was alles konnte sich die Herrschaft
noch darüber erlauben, wenn sie wollte! Mein Onkel war mit seiner Herr
schaft noch gut dran, aber anderen Bauern ging es gar schlimm. Bei wem
wollten sie sich auch beschweren? Der Gutsherr war in Oesterreich geradeso
wie in Preußen die Obrigkeit. Freilich gab es noch die Kreisämter, bei
denen man sich beschweren konnte, aber das kostete Geld. Und dann kam eines
schönen Tages der Herr Kreiskommissär. Natürlich wohnte er im herrschaft
lichen Schloß oder gewöhnlich beim Herrn herrschaftlichen Amtmann und
dem tat er dann nicht weh. Und so blieb es fast immer bei dem, was der
Herr Amtmann selber verfügt hatte. Freilich konnte der Bauer dann noch
ans Gericht gehen, wenn er sich arm prozessieren wollte. Denn so ein
Prozeß dauerte damals seine hübsche Zeit. Im Dorfe, wo der Onkel wohnte,
hatte die Herrschaft einem Bauern ein Stück Feld weggenommen. Sie
behauptete, das habe einmal zum Gutshof gehört, der Bauer habe es nur
in Pacht gehabt. Das war nicht wahr und der Bauer wollte es sich nicht
gefallen lassen. AIs ich im Jahre 46 hinkam, dauerte der Prozeß schon drei
Jahre und im Jahre 48 war er noch nicht beendet; aber der Bauer hatte
schon sein ganzes Geld verprozessiert.