Die Herrschaft der Hausindustrie. 559
tern noch mehr Hausindustrielle beschäftigten. So wird uns
18181) von einem Fabrikanten berichtet, der 30 Webstühle
in seinem Hause, 70 ausser Hause hatte und von 600—700
Arbeitern die kleinere Hälfte in der Fabrik beschäftigte. Ein
anderer hatte 50 Webstühle in der Fabrik, 100 ausser Hause.
Es‘ ist anzunehmen, dass sowohl in der Seiden- als in der
Leinenindustrie auch schon im 18, Jahrhundert grössere Manu-
facturen vorkamen. Aber die Hausindustrie, die noch 1818
in der Seidenbranche entschieden das Uebergewicht hatte,
herrschte im vorigen Jahrhundert unbedingt vor.
Auch in andern Industriezweigen hatte sich schon im
18, Jahrhundert die Hausindustrie entwickelt, sie musste sich
von selbst einstellen, wenn die Lehrlinge nicht mehr im Hause
des Meisters wohnten und die Arbeiter (Gesellen) nicht mehr
alle im Hause des Meisters arbeiteten, Jeder Arbeiter dieser
Art wurde gegenüber dem Meister eine Art von Hausindu-
striellem.
So wurde 1729?) darüber geklagt, dass Schuhmacherge-
sellen das ihnen anvertraute Leder mit Hilfe von Pfandleihern
betrügerisch verkaufen. Gleiche Klagen ertönten über Hut-
macher ®) und aus vielen andern Gewerben: Es ziehen sich
diese Klagen durch die Parlamentsjournale während des gan-
zen 18. Jahrhunderts hindurch und zahlreiche Gesetze wurden
dadurch veranlasst, welche aber das Unwesen so wenig gründ-
lich zu exstirpiren vermochten, wie die Zollgesetze den
Schmugge].
Nachdem in der Tuchindustrie, in der ja das System der
Hausindustrie und das Uebergewicht des grossen Capitals vom
ältesten Datum sind, schon 1609 ein scharfes Gesetz gegen
„embezzlement“ erlassen worden war, begann die. systema-
tische Gesetzgebung gegen Materialunterschlagung 1 Anna
stat. 2 cap. 18. Darauf folgte 1740 ein Gesetz 13. Georg IL
cap. 8, welches 1749 durch 22. Georg IL. c. 27 verschärft
1) Second Report on Ribbon Weavers 1818, S. 66, 76,
?) Journals Vol. 21 8. 161 u. 180.
3) Journals Vol. 836. 5. Febr. 1777.