vorgenommenen Notstandsarbeiten waren nur ein Tropfen auf
einen heißen Stein. Um so mehr Anerkennung verdienen die Be—
nühungen der verschiedenen Gemeinden, vor allem der Gemeinde
Wien, die sich in einem großzügigen Arbeitsprogramm, insbesondere
hinsichtlich der Bautätigkeit, ußerten. Nachdem wohl als bekannt
vorausgesetzt werden darf, daß gerade die Bautätigkeit auch eine
wirtschaftliche Belebung auf anderen Gebieten nach sich zieht, kann
wohl angenommen werden, daß nicht bloß für die Bauarbeiter,
sondern auch für andere Berufe eine merkliche Entlastung des
Arbeitsmarktes eintreten wird. Damit ist das Problem der Arbeits—
losigkeit noch lange nicht gelöst und es werden noch andere Vor—
kehrungen getroffen werden müssen, um unsere Industrie wieder
in Gang zu bringen. Wir wollen hoffen, daß die angebahnten
Handelsverträge das ihrige dazu beitragen, um das Eis zu brechen.
Anderseits ist wohl jedermann klar, daß das System der Kurz—
arbeit auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden kann, weil es
eine Degenerierung der Arbeiterklasse unfehlbar nach sich ziehen
würde, was gewiß niemand gutheißen kann. Im übrigen wider—
streitet die Kurzarbeit auch den volkswirtschaftlichen Interessen. Bei
alldem kann und darf der Kampf für die berechtigten Forderungen
der Arbeitslosen nicht ruhen, wenn auch die oftmals recht bedenken—
los in die Massen geschleuderten Schlagworte unverantwortlicher
Personen von den Gewerkschaften nicht übernommen werden. Die
Mittel und Art des Kampfes lassen sich allerdings von vornherein
nicht bestimmen. Die bisher beobachtete Taktik mag zwar den
Wünschen besonders radikaler Elemente nicht entsprochen haben.
Die Gewerkschaften wie auch die Partei können jedoch den not—
leidenden Menschen keine Blutopfer zumuten. Die bisherigen Er—
folge unserer Taktik beweisen, daß wir damit auf dem rechten
Wege waren.
Obwohl mit der Arbeitslosenversicherung nicht in direktem
Zusammenhang stehend, sollen an dieser Stelle noch die ver—
schiedenen anderen Unterstützunggarten und Vereinbarungen
zwischen Arbeitern, Unternehmern und der Regierung erwähnt
werden, die sich auf die Arbeiterschaft solcher Betriebe bezogen,
welche infolge Kohlen-, Material- oder Strommangels ganz oder
teilweise feiern mußten. Das Wesen dieser Vereinbarungen bestand
darin, daß Staat, Unternehmer und Arbeiter zu gleichen Teilen
für den Entgang des Lohnes aufzukommen hatten. Einiae solcher
UÜbereinkommen bestehen noch heute zu Recht.
8. Arbeitsvermittlung. Eng im Zusammenhang
mit der Arbeitslosenversicherung steht die Arbeitsvermittlung, die
früher mit Ausnahme der wenigen gewerkschaftlichen Einrichtungen
entweder eine Domäne bürgerlichen Erwerbes war oder sofern
sie als Einrichtung einer Gemeinde bestand, sich aus mancherlei
Gründen keines hesonderen Schon dem
Jauten