Full text: Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923

die Schaffung des öffentlichen Arbeitsnachweises für Metallarbeiter 
elöst. 
g Die für die weitere Entwicklung der Arbeitsvermittlung 
äußerst wichtige Frage der Kostendeckung, die beim öffentlichen 
Arbeitsnachweis für Metallarbeiter in der Weise geregelt ist, daß 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Wege der Krankenkasse Beiträge 
leisten, soll nunmehr in ähnlicher Weise auf die gesamte Arbeits— 
bermittlung ausgedehnt werden. Eine in den letzten Tagen vom 
Bundesministerium für soßziale Verwaltung einberufene Inter— 
essentenbesprechung erwies, daß grundsätzliche Bedenken in dieser 
Frage von keiner Seite geltend gemacht werden, so daß die Er— 
hassung einer Verordnung in nächster Zeit zu erwarten ist. 
Von einschneidender Wichtigkeit ist ein drittes Tätigkeitsfeld, 
das den Industriellen Begzirkskommissionen durch die Vollzugs— 
anweisung über die Einstellung von Arbeitslosen in gewerbliche 
Betriebe zugewiesen wurde. Diese Vollzugsanweisung verpflichtet 
bekanntlich jeden Gewerbeinhaber, der am 26. April 1919 wenigstens 
15 Arbeiter oder Angestellte beschäftigt hatte, 20 Prozent dieses 
Personalstandes neu in den Betrieb einzustellen. Dadurch sollte das 
Heer der Arbeitslosen herabgesetzt werden. Tatsächlich wurden 
auch im Wirkungsbereich der Industriellen Bezirkskommission 
Wien zum Beispiel über 10.000 Arbeitslose auf Grund dieser 
Verordnung eingestellt. Von noch größerer praktischer Bedeutung, 
die noch heute vorhanden ist, erwies sich aber die weitere Bestim— 
mung der Verordnung, daß jede Herabsetzung dieses um 20 Pro— 
zent vermehrten Personalstandes an die Zustimmung der kom— 
petenten Industriellen Bezirkskommission gebunden ist. Im Jahre 
1920 wurde durch eine Verordnung vom 16. August über die Er— 
haltung des Arbeiterstandes in gewerblichen Betrieben, St.G.-Bl. 
Nr. 392, die bezügliche Kompetenz der Industriellen Bezirkskom— 
missionen auch auf Betriebe ausgedehnt, die am 26. April 1919 
noch nicht bestanden hatten; für diese Betriebe wurde als Stichtag 
der 24. August 1920 bestimmt. Durch Mitwirkung der Arbeitnehmer 
bei Verhandlung von Entlassungsansuchen ist es in vielen Fällen 
gelungen, Entlassungen, welche nicht unbedingt notwendig waren, 
zu verhindern. Ein Bild über die Tätigkeit der Arbeitnehmer— 
vertreter in diesem Belange gewinnt man, wenn man aus den 
statistischen Berichten der Industriellen Bezirkskommissionen ent— 
nimmt, daß in den Jahren 1921 und 10922 bei 1937 Ansuchen von 
Firmen um Entlassung von insgesamt 26.897 Arbeitskräften die 
Entlassung von nur 10.882 bewilligt wurde. Diese Ziffern zeigen 
am deutlichsten den schweren Kampf, den die Arbeitnehmerver— 
treter um die wirtschaftliche Existenz ihrer Kollegen geführt haben. 
Diese Verordnung wurde wiederholt verlängert. 
Die Industriellen Bezirkskommissionen wurden im Laufe 
der letzten Jahre zu einer Reihe von neuen sozialpolitischen 
Agenden herangezogen. Es sei hier auf ihre Tätidokeit bei der
	        
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