die Schaffung des öffentlichen Arbeitsnachweises für Metallarbeiter
elöst.
g Die für die weitere Entwicklung der Arbeitsvermittlung
äußerst wichtige Frage der Kostendeckung, die beim öffentlichen
Arbeitsnachweis für Metallarbeiter in der Weise geregelt ist, daß
Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Wege der Krankenkasse Beiträge
leisten, soll nunmehr in ähnlicher Weise auf die gesamte Arbeits—
bermittlung ausgedehnt werden. Eine in den letzten Tagen vom
Bundesministerium für soßziale Verwaltung einberufene Inter—
essentenbesprechung erwies, daß grundsätzliche Bedenken in dieser
Frage von keiner Seite geltend gemacht werden, so daß die Er—
hassung einer Verordnung in nächster Zeit zu erwarten ist.
Von einschneidender Wichtigkeit ist ein drittes Tätigkeitsfeld,
das den Industriellen Begzirkskommissionen durch die Vollzugs—
anweisung über die Einstellung von Arbeitslosen in gewerbliche
Betriebe zugewiesen wurde. Diese Vollzugsanweisung verpflichtet
bekanntlich jeden Gewerbeinhaber, der am 26. April 1919 wenigstens
15 Arbeiter oder Angestellte beschäftigt hatte, 20 Prozent dieses
Personalstandes neu in den Betrieb einzustellen. Dadurch sollte das
Heer der Arbeitslosen herabgesetzt werden. Tatsächlich wurden
auch im Wirkungsbereich der Industriellen Bezirkskommission
Wien zum Beispiel über 10.000 Arbeitslose auf Grund dieser
Verordnung eingestellt. Von noch größerer praktischer Bedeutung,
die noch heute vorhanden ist, erwies sich aber die weitere Bestim—
mung der Verordnung, daß jede Herabsetzung dieses um 20 Pro—
zent vermehrten Personalstandes an die Zustimmung der kom—
petenten Industriellen Bezirkskommission gebunden ist. Im Jahre
1920 wurde durch eine Verordnung vom 16. August über die Er—
haltung des Arbeiterstandes in gewerblichen Betrieben, St.G.-Bl.
Nr. 392, die bezügliche Kompetenz der Industriellen Bezirkskom—
missionen auch auf Betriebe ausgedehnt, die am 26. April 1919
noch nicht bestanden hatten; für diese Betriebe wurde als Stichtag
der 24. August 1920 bestimmt. Durch Mitwirkung der Arbeitnehmer
bei Verhandlung von Entlassungsansuchen ist es in vielen Fällen
gelungen, Entlassungen, welche nicht unbedingt notwendig waren,
zu verhindern. Ein Bild über die Tätigkeit der Arbeitnehmer—
vertreter in diesem Belange gewinnt man, wenn man aus den
statistischen Berichten der Industriellen Bezirkskommissionen ent—
nimmt, daß in den Jahren 1921 und 10922 bei 1937 Ansuchen von
Firmen um Entlassung von insgesamt 26.897 Arbeitskräften die
Entlassung von nur 10.882 bewilligt wurde. Diese Ziffern zeigen
am deutlichsten den schweren Kampf, den die Arbeitnehmerver—
treter um die wirtschaftliche Existenz ihrer Kollegen geführt haben.
Diese Verordnung wurde wiederholt verlängert.
Die Industriellen Bezirkskommissionen wurden im Laufe
der letzten Jahre zu einer Reihe von neuen sozialpolitischen
Agenden herangezogen. Es sei hier auf ihre Tätidokeit bei der