fullscreen: Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923

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anderseits scheinen die Unternehmer vielfach guten Grund zur 
Beheimhaltung dieser Wissenschaft zu haben. Vermutlich befürchten 
sie, daß geschäftstüchtige Betriebsräte dadurch in die Lage kämen, 
den Nachweis eines zwar immer bestrittenen, aber doch vor⸗ 
handenen übermäßigen Gewinnes zu liefern, wodurch manche 
Klagen über zu hohe Löhne ihre Widerlegung fänden. Abgesehen 
davon, hat diese Sache noch eine zweite wirtschaftliche Seite, die 
für das Unternehmen selbst von großer Bedeutung ist. Ist doch 
nicht nur hinlänglich bekannt, sondern wird selbst von Unter— 
nehmern zugegeben, daß ihre Betriebe technisch vielfach rückständig 
sind. Wenn nun zum Beispiel der Betriebsrat die Förderung der 
Produktion durch Einführung verbesserter Maschinen und Arbeits— 
methoden anstrebt, der Unternehmer aber den Besitz der hiezu 
nötigen Barmittel oder Kredite leugnet, ohne daß sich der Ve— 
triebsrat von der Richtigkeit seiner Angaben zu überzeugen ver— 
mag, dann darf diese absichtliche Sabotage der Produktions— 
förderung nicht dem Betriebsrat zur Last gelegt werden, wenn er 
sich gegen die Benachteiligung der im Betrieb Beschäftigten zur 
Wehr setzt. Es soll durchaus nicht bezweifelt werden, daß die An— 
gaben des Unternehmers in vielen Fällen richtig sind. Wir meinen 
nur, daß sie gerade dann eine bessere Information des Betriebs— 
rates nicht zu scheuen hätten. Dem Ausbau der Betriebskontrolle 
wird in der Zukunft ein besonderes Augenmerk zu schenken sein. 
Welchen Nutzen dies für das Unternehmen zeitigen kann, beweisen 
die Erfolge der Betriebskontrolle im Heizhaus Wien-Ostbahnhof, 
durch deren Tätigkeit allein Ersparnisse in der Höhe von 
1325 Millionen Kronen erzgielt wurden. Ebenso wurden im Wiener 
Nordbahnhof Ersparnisse im Betrage von 3915 Millionen Kronen 
gemacht. Auch in diesen Instituten hat es große Mühe gekostet, 
daß die Betriebskontrolle als selbständige Institution anerkannit 
wurde. 
Die umfassendste Bestätigung der Betriebsräte lag un— 
zweifelhaft in der Durchführung der Kollektivverträge. Die Ursache 
hiefür ist in der starken Vertragstätigkeit der Gewerkschaften zu 
suchen sowie in der Kurzfristigkeit der Verträge. Die Mitwirkung 
der Betriebsräte an der Gestaltung der Verträge hat sich als 
sehr zweckdienlich erwiesen. Was die im Gesetz vorgesehenen Verr— 
tragsergänzungen anlangt, wurden die Betriebsräte da— 
durch nicht sonderlich belastet, hingegen hatten sie bei Festsetzung 
der Akkordpreise ihren Mann zu stellen und zum Teil auch den 
Widerstand der Arbeiter gegen die Einführung der Akkordarbeit 
zu besiegen. In vereinzelten Fällen waren Betriebsräte auch mit 
der Anbahnung von Kollektivverträgen beschäftigt. Es sei nur auf 
eine bemerkenswerte Entscheidung eines Einigungsanites ver— 
wiesen, durch welche ein Unternehmer über Antrag des Betriebs— 
rates 4um Abschluß eines Kollektipperzrages verhalten wurde 
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