Full text: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Nach der neuesten Untersuchung der Semstwos haben sich die 
Zehenter aus den flüchtenden Leibeigenen, Landstreichern, aus den in 
die Militäransiedelungen Verbannten u. dergl. gebildet. Viele, die vor 
der Rekrutierung oder vor den Fesseln der Leibeigenschaft flohen oder 
nur von der Lust getrieben wurden, ein freies Leben in den weiten 
ukrainischen Steppen zu führen, kamen nach Neurussland. Hier waren 
sie von den Behörden nicht ausfindig zu machen; sie wurden entweder 
Lohnarbeiter in den gutsherrlichen Wirtschaften oder selbständige Grund 
besitzer. Meistens aber mieteten sie beim Gutsherrn eine Hütte und 
bestellten dafür sein Ackerland, indem sie dem Gutsherrn ein Zehntel 
des Rohertrages abzugeben hatten. In verschiedenen Epochen war die 
Stellung der Gesetzgebung zu diesen «Zehentern» verschieden. Bald 
wurden sie den Kleinbürgern zugeschrieben, bald als Leibeigene der 
Gutsherren ausgegeben. Kurz vor der Reform vom 19. Februar 1861 
überschrieben sie die Gutsherren, die Kenntnis davon hatten, dass die 
Hofleute keinen Anteil bekommen mussten, in die Kategorie der Hofleute. 
So stellte sich nach der Aufhebung der Leibeigenschaft heraus, dass 
verschiedene Gruppen der Zehenter in verschiedener rechtlicher wie 
wirtschaftlicher Lage sich befanden. Ein Teil von ihnen wurde zu den 
Kleinbürgern gerechnet, während sie ihrer wirtschaftlichen Lage nach 
zur Bauernschaft gehörten; andere dagegen, obgleich sie in der Wirtschaft 
des Gutsherrn wohnten und keinen Grundbesitz hatten, den Bauern zu 
geschrieben wurden. Da sie zur Zeit der Reform keine Anteile erhielten 
und keine Ewerbsquelle hatten, suchten die «Zehenter» bei fremden Guts 
besitzern unterzukommen. Die Gutsherren verstanden es, sie auf die 
verschiedene Weise auf ihre Wirtschaften zu locken, da sie sich dadurch 
mit den ihnen so nötigen Arbeitskräften versahen. Durch ihre bedrängte 
Lage wurden die «Zehenter» gezwungen, ihre Arbeitskraft den Guts 
herren unter meistens sehr ungünstigen Bedingungen zur Verfügung zu 
stellen. So sind sie in eine vollständige Abhängigkeit von den Guts 
herren und in eine höchst schwierige Lage geraten, die sich mit der Zeit 
noch verschlimmert hat. Auf Grund der von dem Semstwo des Gouv. 
Cherson unternommenen Untersuchung über die Lage der neurussischen 
Bauernschaft können wir folgendes Bild von den Lebensverhältnissen der 
Zehenter entwerfen. 
Auf den ersten Blick ist ein Dorf der Zehenter von einem Bauern 
dorfe zu unterscheiden. Das Fehlen einer eigenen Hütte und der fort 
währende Uebergang von einem Gutsherrn zu dem andern, die Un 
bestimmtheit der Existenz, hat dem ganzen Leben der Zehenter ein 
trauriges Gepräge aufgedrückt. Da der Zehenter nicht weiss, wie lange
	        
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