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Nach der neuesten Untersuchung der Semstwos haben sich die
Zehenter aus den flüchtenden Leibeigenen, Landstreichern, aus den in
die Militäransiedelungen Verbannten u. dergl. gebildet. Viele, die vor
der Rekrutierung oder vor den Fesseln der Leibeigenschaft flohen oder
nur von der Lust getrieben wurden, ein freies Leben in den weiten
ukrainischen Steppen zu führen, kamen nach Neurussland. Hier waren
sie von den Behörden nicht ausfindig zu machen; sie wurden entweder
Lohnarbeiter in den gutsherrlichen Wirtschaften oder selbständige Grund
besitzer. Meistens aber mieteten sie beim Gutsherrn eine Hütte und
bestellten dafür sein Ackerland, indem sie dem Gutsherrn ein Zehntel
des Rohertrages abzugeben hatten. In verschiedenen Epochen war die
Stellung der Gesetzgebung zu diesen «Zehentern» verschieden. Bald
wurden sie den Kleinbürgern zugeschrieben, bald als Leibeigene der
Gutsherren ausgegeben. Kurz vor der Reform vom 19. Februar 1861
überschrieben sie die Gutsherren, die Kenntnis davon hatten, dass die
Hofleute keinen Anteil bekommen mussten, in die Kategorie der Hofleute.
So stellte sich nach der Aufhebung der Leibeigenschaft heraus, dass
verschiedene Gruppen der Zehenter in verschiedener rechtlicher wie
wirtschaftlicher Lage sich befanden. Ein Teil von ihnen wurde zu den
Kleinbürgern gerechnet, während sie ihrer wirtschaftlichen Lage nach
zur Bauernschaft gehörten; andere dagegen, obgleich sie in der Wirtschaft
des Gutsherrn wohnten und keinen Grundbesitz hatten, den Bauern zu
geschrieben wurden. Da sie zur Zeit der Reform keine Anteile erhielten
und keine Ewerbsquelle hatten, suchten die «Zehenter» bei fremden Guts
besitzern unterzukommen. Die Gutsherren verstanden es, sie auf die
verschiedene Weise auf ihre Wirtschaften zu locken, da sie sich dadurch
mit den ihnen so nötigen Arbeitskräften versahen. Durch ihre bedrängte
Lage wurden die «Zehenter» gezwungen, ihre Arbeitskraft den Guts
herren unter meistens sehr ungünstigen Bedingungen zur Verfügung zu
stellen. So sind sie in eine vollständige Abhängigkeit von den Guts
herren und in eine höchst schwierige Lage geraten, die sich mit der Zeit
noch verschlimmert hat. Auf Grund der von dem Semstwo des Gouv.
Cherson unternommenen Untersuchung über die Lage der neurussischen
Bauernschaft können wir folgendes Bild von den Lebensverhältnissen der
Zehenter entwerfen.
Auf den ersten Blick ist ein Dorf der Zehenter von einem Bauern
dorfe zu unterscheiden. Das Fehlen einer eigenen Hütte und der fort
währende Uebergang von einem Gutsherrn zu dem andern, die Un
bestimmtheit der Existenz, hat dem ganzen Leben der Zehenter ein
trauriges Gepräge aufgedrückt. Da der Zehenter nicht weiss, wie lange