Object: Wissenschaftliches Arbeiten

28 Zweck und Bedeutung der seminaristischen Bildungsweise 
tiefere theologische Bildung gewinnen und Anleitung zur 
literarischen Produktivität erhalten können.“!) 
3. Tatsächlich wird dieser Zweck auch mehr oder 
weniger überall in dem Betrieb der heutigen Universitäts- 
seminare, wie er sich entsprechend der geschichtlichen Ent- 
wicklung allmählich gestaltet hat, angestrebt und vielfach 
mit glücklichem Erfolge erreicht. Dabei wird man in dem 
allgemeinen Streben nach Einführung in die wissenschaft- 
liche Arbeitsweise und Heranbildung eines tüchtigen Nach- 
wuchses das genannte dreifache Moment mit Recht unter- 
scheiden können, das der Aufgabe des einzelnen Seminars 
die konkrete Gestalt verleiht. Denn es handelt sich bei dieser 
wissenschaftlichen Schulung zunächst um eine gründ- 
lichere Kenntnis des Wissensstoffes auf jedem 
Gebiete der Forschung. Bei der immer mehr wachsenden 
Ausdehnung desselben ist es völlig unmöglich, in den allge- 
meinen und besonderen Privatvorlesungen alle zu einem 
Fach gehörigen Fragen in. genügender Weise zu behandeln. 
Freilich wird auch ein Seminar den Stoff nicht erschöpfen 
können; aber es bietet doch die erwünschte Gelegenheit zu 
eingehender Erörterung von wichtigen Spezialfragen, zu 
genauerer Information über die einschlägige alte und neue 
Literatur und vorzüglich zur gründlicheren und leichteren 
Aufklärung über einzelne Punkte und Schwierigkeiten, die 
erst in dem freien und unmittelbaren Verkehr des Seminars 
zur Aussprache und Lösung gelangen können. 
Trotz der Reserve, die wir gleich beifügen, meint H. Schrörs, 
daß wir die Erweiterung und Vertiefung des Wissensstoffes durch die 
Seminare zu stark betonen (Deutsche Litztg. 29 [1908] 3082). In der 
angegebenen Weise und mit den nötigen Beschränkungen dürfte aber 
dieses erste Moment in der Aufgabe der Seminare doch seine Be- 
rechtigung haben. 
4. Immerhin hat aber dieses sachliche oder stoffliche 
Moment bei der Aufgabe des Seminars nur eine mehr 
untergeordnete Bedeutung im, Vergleich mit der formellen 
und praktischen Rücksicht. Mögen es auch nur wenige 
1) Beck- von Kelle, Die österr. Universitätsgesetze n. 608 p. 748.
	        
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