Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

steht allen, welche die bestimmten formalen Erfordernisse 
erfüllen, ohne soziale oder sonstige Unterschiede offen, 
Der äußerliche Aufbau der Anstalten lehnt sich an 
die französischen Staatsinternate an. Die grundlegenden 
Ideen der Erziehung hingegen sind die der bekannten 
deutschen Lietz’schen Landerziehungsheime. Die Anstalt 
mit ihrem ganzen Gebiet bildet eine Einheit, eine Art 
Gemeinwesen, in dem alle Angehörigen: Lehrer, Ange- 
stellte, Zöglinge, gewisse Aufgaben zu erfüllen haben, die 
einem gemeinsamen Ziele, nämlich der Erziehung dienen. 
Das vornehmste und umfassendste Erziehungsmittel 
‚st der Unterricht; er unterscheidet sich nicht wesentlich 
von dem an den übrigen österreichischen Mittelschulen, 
ändet aber seine Ergänzung durch allerlei Beschäftigungen 
im Heime, welche teils der weiteren Ausbildung der 
Verstandeskräfte, teils der Erziehung des Körpers (ins- 
besondere auch der Hand und des Auges), des Gemütes 
and des Willens dienen. Das Anstaltsgebiet, welches 
zrößere oder kleinere Parkanlagen, zum Teil auch 
Hof- und Gartenwirtschaften umfaßt, bietet mancherlei 
Anregungen und Betätigungsmöglichkeiten auch in bezug 
auf ‚den wissenschaftlichen Unterricht. Gut eingerichtete 
Laboratorien geben Gelegenheit zu wissenschaftlichen 
Übungen der Zöglinge. 
Bundeserziehungsanstalt Wr.-Neustadt, Direktion 
Die „Wappenwand” im Anstaltshof 
große Not, welche der Krieg herbeigeführt hatte, waren 
weite Schichten des Volkes, deren Kinder früher der höheren 
Bildung zugeführt werden konnten, nicht mehr in deı 
Lage, ihren Kindern, auch wenn sie begabt waren, einc 
bessere Ausbildung angedeihen zu lassen, weil sie dic 
Mittel hiezu nicht aufbringen konnten. Dies galt besonder: 
für die von Mittelschulorten entfernt wohnende Land: 
bevölkerung, die Kinder aus entlegenen Fabriksorter. 
und für die ihrer Ernährer beraubten Kriegerwaisen. Die 
Gefahr lag nahe, daß so manche Begabung aus wirt- 
schaftlichen Gründen verkümmern könnte, wenn nicht 
der Staat helfend eingriff. Dies geschah durch die Errichtung 
der Staatserziehungsanstalten. 
Durch das Gesetz vom 18. November 1919, in welchem 
die Staatsregierung ermächtigt wurde, diese Anstalten 
zu errichten, wurde bestimmt, daß „die aus der Aufnahme 
in die damit verbundenen Heime auflaufenden Kosten 
:ür Unbemittelte je nach dem Grade der Bedürftigkeit 
ganz oder teilweise vom Staate getragen werden” sollten. 
Außer dieser sozialen Aufgabe sollten die Staatserziehungs- 
anstalten eine unterrichtliche erfüllen; sie sollten nämlich 
als Versuchsschulen für die Unterrichtsverwaltung dienen 
und gleichzeitig der Lehrerfortbildung und dem Volks- 
bildungswesen nutzbar sein. Daß die Hilfe des Staates 
nur begabten und fleißigen Kindern zugute kommen 
sollte, ist selbstverständlich: darum wurde ein strenges 
Ausleseverfahren ausgearbeitet, nach welchem vom 
Schuljahre 1919/20 an, alljährlich die Aufnahmswerber 
in die I. Klasse aufgenommen werden. Die Bewerbung 
Metalltreibh- und Ziselierarbeiten der Zöglinge 
Schlosser- und Schmiedearbeiten der Zöglinge 
(E
	        
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