steht allen, welche die bestimmten formalen Erfordernisse
erfüllen, ohne soziale oder sonstige Unterschiede offen,
Der äußerliche Aufbau der Anstalten lehnt sich an
die französischen Staatsinternate an. Die grundlegenden
Ideen der Erziehung hingegen sind die der bekannten
deutschen Lietz’schen Landerziehungsheime. Die Anstalt
mit ihrem ganzen Gebiet bildet eine Einheit, eine Art
Gemeinwesen, in dem alle Angehörigen: Lehrer, Ange-
stellte, Zöglinge, gewisse Aufgaben zu erfüllen haben, die
einem gemeinsamen Ziele, nämlich der Erziehung dienen.
Das vornehmste und umfassendste Erziehungsmittel
‚st der Unterricht; er unterscheidet sich nicht wesentlich
von dem an den übrigen österreichischen Mittelschulen,
ändet aber seine Ergänzung durch allerlei Beschäftigungen
im Heime, welche teils der weiteren Ausbildung der
Verstandeskräfte, teils der Erziehung des Körpers (ins-
besondere auch der Hand und des Auges), des Gemütes
and des Willens dienen. Das Anstaltsgebiet, welches
zrößere oder kleinere Parkanlagen, zum Teil auch
Hof- und Gartenwirtschaften umfaßt, bietet mancherlei
Anregungen und Betätigungsmöglichkeiten auch in bezug
auf ‚den wissenschaftlichen Unterricht. Gut eingerichtete
Laboratorien geben Gelegenheit zu wissenschaftlichen
Übungen der Zöglinge.
Bundeserziehungsanstalt Wr.-Neustadt, Direktion
Die „Wappenwand” im Anstaltshof
große Not, welche der Krieg herbeigeführt hatte, waren
weite Schichten des Volkes, deren Kinder früher der höheren
Bildung zugeführt werden konnten, nicht mehr in deı
Lage, ihren Kindern, auch wenn sie begabt waren, einc
bessere Ausbildung angedeihen zu lassen, weil sie dic
Mittel hiezu nicht aufbringen konnten. Dies galt besonder:
für die von Mittelschulorten entfernt wohnende Land:
bevölkerung, die Kinder aus entlegenen Fabriksorter.
und für die ihrer Ernährer beraubten Kriegerwaisen. Die
Gefahr lag nahe, daß so manche Begabung aus wirt-
schaftlichen Gründen verkümmern könnte, wenn nicht
der Staat helfend eingriff. Dies geschah durch die Errichtung
der Staatserziehungsanstalten.
Durch das Gesetz vom 18. November 1919, in welchem
die Staatsregierung ermächtigt wurde, diese Anstalten
zu errichten, wurde bestimmt, daß „die aus der Aufnahme
in die damit verbundenen Heime auflaufenden Kosten
:ür Unbemittelte je nach dem Grade der Bedürftigkeit
ganz oder teilweise vom Staate getragen werden” sollten.
Außer dieser sozialen Aufgabe sollten die Staatserziehungs-
anstalten eine unterrichtliche erfüllen; sie sollten nämlich
als Versuchsschulen für die Unterrichtsverwaltung dienen
und gleichzeitig der Lehrerfortbildung und dem Volks-
bildungswesen nutzbar sein. Daß die Hilfe des Staates
nur begabten und fleißigen Kindern zugute kommen
sollte, ist selbstverständlich: darum wurde ein strenges
Ausleseverfahren ausgearbeitet, nach welchem vom
Schuljahre 1919/20 an, alljährlich die Aufnahmswerber
in die I. Klasse aufgenommen werden. Die Bewerbung
Metalltreibh- und Ziselierarbeiten der Zöglinge
Schlosser- und Schmiedearbeiten der Zöglinge
(E