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thätigung ber sittlichen Gemeinschaft, des Geistes der Ordnung
und der Kameradschaft, wenn notorische Trunkenbolde, Verschwender,
die alles durchbringen und ihre Familien darben lassen» leichb
sinnige Schuldenmacher, Raufbolde und Messerhelden, nachdem SS#'
Warnungen sich als vergeblich erwiesen, aus der Fabrikgemeinschaft aus'
geschlossen werden; wenn bei grober Verletzung der Kamerad schaff
lichkeit, Streitigkeiten, Schlägereien re. die Betheiligten zur Ver'
antwortung gezogen event, bestraft oder entlassen werben. Besonder
aber wird sich die erziehliche Fürsorge auf die jugendlichen Arbeiter
erstrecken: daß sie innerhalb wie außerhalb der Fabrik die ihrem Älter
geziemenden Schranken innehalten — Verb ot d es Wirthshaus'
besuches, des Rauchens re. —, daß sie den ältern Arbeitern
Achtung begegnen, sich eines gesitteten Betragens befleißigen^
nicht vorzeitig ein Verhältniß anknüpfen! — und auch in ihrem Beruß
sich durch Strebsamkeit und Fleiß auszeichnen.
Das dankbarste Gebiet gemeinsamer Arbeit für Arbeitgeber
und Arbeiter-Ausschuß bietet sich aber bei Einführung und Verwaltung
der zum Besten der Arbeiter bestimmten Wohlfahrts-Einrichtu ngerr-
Kassen re. Selbst hier gilt, was Herr Oechelhäuser ausführt: „8^
die Bevormundung erntet der Arbeitgeber ni e ma ls Dank,
auch wenn seine Absichten und deren Durchführung die vortrefflichste"
sind." „Wenn dagegen der Arbeiter weiß, daß dergleichen Maßnahme"
ober Neuerungen schon seinen Vertrauensmännern vorgelegen haben, ß
wird er die leitenden Intentionen, die ja doch immer darauf hinziele"'
sein Wohl zu fordern, auch gern darin erkennen, während er sonst ver
möge seines steten Mißtrauens mit Vorurtheil, mit gänzlichem Mißver'
Verständniß, wenn ilicht mit Widerwillen an die Befolgung der Verord
nungen gegangen sein würde." („Durchführung der socialen Aufgaben-
Berlin 1888. S. 23). Hier liegt in der That der Grund, wenn i"
viele Fabricante» mit ihren Wohlfahrts - Einrichtungen schlechte Ersah'
rungen machen —: wenn Menagen, Consum-Anstalten nicht bettntzl
werden, und unter den Arbeitern gar der Verdacht herrschend ist, ball
Arbeitgeber und Beamte sich daran bereicherten, während ^
Arbeitgeber thatsächlich vielleicht große Opfer bringt; wenn die Fabrik'
Sparkassen absichtlich gemieden werden, weil sonst der Arbeitgeber
die Löhne herabzusetzen geneigt sein könnte; wenn die Beitrüge ¡5" 1
Krankenkasse, Arbeiterkasse, Zwangssparkasse re. einfach als willkürliche
Abzüge betrachtet werden; wenn Bade- und Wasch-Einrichtunge"'
Ventilations-, Schutz-Einrichtungen re. unbenutzt bleiben, ja vielles
als Belästigung empfunden werden; wenn überhaupt in so vielen Fabrik"
die prunkenden Wohlfahrts-Einrichtungen bloß auf dem Papier stehe"'