DIE ENTWICKLUNG DER TERRITORIALEN ARBEITER-UNFALL-VERSICHERUNGS-ANSTALTEN
UND IHRER EINRICHTUNGEN
IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Vom Verband der Unfallversicherungs -Anstalten Österreichs.
Die Unfallversicherung der Arbeiter wurde in Österreich
mit dem Gesetze vom 28. Dezember 1887,
R. G. Bl. Nr. I ex 1888, mit dem Wirksamkeitsbeginne
vom I. November 1889 eingeführt. Mit der Kundmachung
des Ministeriums des Inneren vom 22. Jänner
1880, R. G. Bl. Nr. IL, wurde für die damalige Monarchie
die Errichtung von 7 Versicherungsanstalten angeordnet,
und zwar mit dem Sitze in Prag, Wien,
Salzburg, Graz, Brünn, Lemberg und Triest. Seit
Errichtung der Republik bestehen noch drei territoriale
Unfallversicherungs-Anstalten, und zwar:
in Wien für die Bundesländer Wien, Niederösterreich
und das Burgenland; ;
in Graz für Steiermark und Kärnten und
in Salzburg für Oberösterreich, Salzburg, Tirol
und Vorarlberg.
Die Ausdehnung der Unfallversicherung auf weitere
durch das Stammgesetz nicht der Versicherungspflicht
uüunterworfene Unternehmungen erfolgte mit dem Gesetze
vom 20. Juli 1894, R. G. Bl. Nr. 168.
Es fällt nicht in den Rahmen dieser Übersicht, die
Detailentwicklung der Anstalten im den Zeiten der
alten Monarchie zu verfolgen, weshalb im folgenden
hauptsächlich auf die Nachkriegszeit Rücksicht genommen
wurde.
Der schon in den ersten Kriegsjahren einsetzenden
Entwertung der Krone und dem seit dem Umsturze,
besonders aber dem im Jahre 1922 rapiden Verfall
der Krone, welcher sogar die Inanspruchnahme von
Staats- und Bank-Krediten zur klaglosen Abwicklung
der Verpflichtungen der Anstalten notwendig machte,
wurde in XVII Novellen zum Unfallversicherungs-Gesetze
Rechnung getragen. So wurden die Jahresarbeitsverdienste,
die der Berechnung der Beiträge
zu Grunde zu legen und von welchen auch die Renten
zu bemessen sind, wie folgt festgesetzt:
Der höchstanrechenbare Jahresarbeits- R
verdienst betrug seit Errichtung der
Anstalten bis 30. Juni 1017 . ..
vom I. Juli 1917 bis 30. Juni 1919
I. „ 1019 „ 30. „ 1920
l „ 1920 31. Dez. 1920
I. Jän. 1921 21. »„ 121
u 1022 31. März 1022
L April 1922 "O. Juni ‚1922
1. Juli 1022 „ 231. Aug. 1922
L. Sept. 1922 „ 31. Dez. 1922
1. Jän. 1923 „ 30. Juni 1023
I. Juli 1923 „ 31. März 1024
LApriliQ24 „ 30. Juni 1025
vom I. Juli 1025 bis 28. Febr. 1928
ab 1.MärzI028 wurde dieser anrechenbare
Verdienst für land- und
forstwirtschaflliche Arbeiter mit .
zelassen und für die übrigen -Arbeiter
auf 20.0.0000
arhöht.
"Trotz Erhöhung der anrechenbaren Jahresarbeitsverdienste
machte sich die. durch die. Entwertung der
Krone eingetretene Unterversicherung derart unangenehm
fühlbar, daß zu dem Mittel der Gewährung
von Teuerungszulagen gegriffen werden mußte. Da
aber die Teuerungszulagen aus den Beitragsein-1ahmen
nicht bestritten werden konnten, mußten
diese durch Einhebung einer Umlage gedeckt werden.
Diese Umlage betrug:
in den Jahren 1920 und 1921 6'/,°% des Beitrages
im I. Halbjahre 1922 . . . 14% » »
x 2 ” 10922 . . . 18% „
„1. ” 1923 . 23%
Ab I. Juli 1023 wurde. von der weiteren Einhebung
der Umlage abgesehen.
Die Teuerungszulagen zu den Renten waren wie
folgt festgesetzt:
.M
2.100 —
„
— SA... Az. ar AP
In der Zeit vom de ii [le
Yür Unfälle vor dem 1, Jän. 1921 | 1. Jän. 1922
m x KO KK
1.200:— | 4.800— |19.200:—
Für Hilflose. . . .'.
Für Reniner mit:
76 bis 100°% der Vollrente
......
67 bis 75% der Vollrente
5 * # 4% WO
51 bis 66%, % der Vollrente
. a = Sm
Für Witwen. .. .
Für Waisen. . . ..
Für Doppelwaisen . .
Für Eltern und Großeltern
. . 0. 0. 00
Für Enkel u. Geschwister
1.200°— 4.800°—
900:— ' 3.600—
600:— 2.400'—
860:— 1.440:—
120 — 480 —
360° — 1.440°-\
19.200 —
14.400 —
9.600 —
6.000 —
2.400° —
6.000°-2.4
00° -—
3.000’—
6.000'—
15.000'—
48.000 —
N eoroos Ab 1. April 10922 betrug die Teuerungszulage zu
1,200.000'— den Renten:
5,000.000'— a) für Rentner, die eine Hilflosenrente be-3,000.000'—
ziehen, die Ergänzung der Rente auf . . 60%
2,000.000'— b) für Verletzte mit mehr als 75% der Voll-8,000.000'—
rente, die Ergänzung der Rente auf. . . 40°%