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Dritter Teil.
der Land-Gerichtshof die Macht haben müßte, die entsprechenden Groß
pachten zu kündigen und aufzulösen.
Auch die Kostenfrage hat man als Gegengrund ins Feld geführt.
Wenn wir aber sehen, daß im Jahre 1911 750 Millionen Mark an Pacht
in England und Wales aufkamen, so machen wirklich davon die Kosten
einer bescheidenen Behörde nicht viel aus. Schon ihr bloßes Vor
handensein genügt in den meisten Fällen; sie braucht gar nicht so viel
in Aktion zu treten, also auch keinen Riesenumfang anzunehmen.
Schließlich hat man noch geltend gemacht, daß allen denjenigen
Farmern ein Land-Gerichtshof höchst unbequem werden würde, die aus
irgendeinem Grunde besonders billig gepachtet haben. Wenn man jedoch
genauer hinsieht, so zeigt sich, daß diese angeblich abnorm niedrige
Pacht meistens ihre guten Gründe hat. Daraus, daß ein besonders
rühriger und intelligenter Farmer einen überdurchschnittlichen Gewinn
erzielt, darf nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß er zu niedrige
Pacht zahlt. Es wäre natürlich nicht Aufgabe des Land-Gerichtshofes,
solchem Manne nun den Pacht zu erhöhen; ebensowenig wie er dazu
da wäre, denjenigen Pächter, der angeblich zu hoch gepachtet hat, in
der Tat aber ein unfähiger Landwirt ist, dauernd in feinem den
Nationalwohlstand schädigenden Betriebe zu erhalten. Übrigens würden
sich viele jetzt angeblich zu billigen Pachten als gerecht fixiert erweisen,
sobald die unabweisliche Lohnerhöhung vorgenommen sein wird.