Full text: Die englische Agrarenquete von 1913

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Dritter Teil. 
der Land-Gerichtshof die Macht haben müßte, die entsprechenden Groß 
pachten zu kündigen und aufzulösen. 
Auch die Kostenfrage hat man als Gegengrund ins Feld geführt. 
Wenn wir aber sehen, daß im Jahre 1911 750 Millionen Mark an Pacht 
in England und Wales aufkamen, so machen wirklich davon die Kosten 
einer bescheidenen Behörde nicht viel aus. Schon ihr bloßes Vor 
handensein genügt in den meisten Fällen; sie braucht gar nicht so viel 
in Aktion zu treten, also auch keinen Riesenumfang anzunehmen. 
Schließlich hat man noch geltend gemacht, daß allen denjenigen 
Farmern ein Land-Gerichtshof höchst unbequem werden würde, die aus 
irgendeinem Grunde besonders billig gepachtet haben. Wenn man jedoch 
genauer hinsieht, so zeigt sich, daß diese angeblich abnorm niedrige 
Pacht meistens ihre guten Gründe hat. Daraus, daß ein besonders 
rühriger und intelligenter Farmer einen überdurchschnittlichen Gewinn 
erzielt, darf nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß er zu niedrige 
Pacht zahlt. Es wäre natürlich nicht Aufgabe des Land-Gerichtshofes, 
solchem Manne nun den Pacht zu erhöhen; ebensowenig wie er dazu 
da wäre, denjenigen Pächter, der angeblich zu hoch gepachtet hat, in 
der Tat aber ein unfähiger Landwirt ist, dauernd in feinem den 
Nationalwohlstand schädigenden Betriebe zu erhalten. Übrigens würden 
sich viele jetzt angeblich zu billigen Pachten als gerecht fixiert erweisen, 
sobald die unabweisliche Lohnerhöhung vorgenommen sein wird.
	        
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