Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

Schwierigkeiten. Die Schädigung der Bank- 
ıktionäre und Auslandsgläubiger, die in den Vertrags- 
destimmungen über das Bankaktivum gelegen war, 
ferner die Aufteilung dieses Aktivums nach Maßgabe 
der territorialen Notenblocks führten zu langwierigen 
Verhandlungen zwischen der Reparationskommission 
and den Nachfolgestaaten, die erst durch die Verein- 
barungen der Nachfolgestaaten vom II. und 14. März 
1922 — in Österreich kundgemacht am 5. Dezember 
1022, BGBL Nr. 852 — abgeschlossen werden konnten. 
Der Apparat der Österreichisch-ungarischen Bank, 
das heißt ihre in den Gebieten der Nachfolgestaaten 
gelegenen Anstalten samt dem hiezu gehörigen Per- 
sonal, war schon kurze Zeit nach dem Zusammen- 
bruch der zentralen Verfügung der Bankleitung ent- 
zogen und in den Dienst der Geldpolitik der betref- 
enden Staaten gestellt worden. Die von der Bank- 
eitung hiergegen und gegen die Verletzung ihres 
Notenprivilegs, das noch bis zum 31. Dezember 1919 
gelaufen wäre, erhobenen Proteste blieben wirkungs- 
los. In Österreich war mit Gesetz vom 20. Dezember 
“919 die Staatsregierung ermächtigt worden, im Hin- 
alick auf den mit 31. Dezember 1919 bevorstehenden 
\blauf des Privilegiums der Österreichisch-ungarischen 
Bank, die zur vorläufigen Regelung des Notenbank- 
Wesens notwendigen Verfügungen im Verordnungs- 
weg zu treffen. Auf Grund dieses Gesetzes wurde 
am 22, Dezember 1019 verordnet, daß die Öster- 
reichisch-ungarische Bank ihre statutenmäßige Tätig- 
keit in der Republik Österreich bis auf weiteres fort- 
zusetzen habe. Die Geschäftsführung für den 
Bereich Österreichs war ab I. Jänner 1920 von 
dem übrigen Bankgeschäft streng gesondert zu 
‚ühren. Mit Verordnung vom 29. Juli 1921 wurden 
lann weitere organisatorische Verfügungen getroffen 
und zur Leitung der die österreichische Geschäfts- 
führung betreffenden Angelegenheiten ein engerer Ge- 
neralrat berufen. Die österreichische Geschäftsführung 
der Österreichisch-ungarischen Bank hat ihre Tätigkeit 
bis zum I. Jänner 1923 fortgeführt. Mit diesem Zeit- 
punkt wurde das Notenbankgeschäft auf dem Boden 
der österreichischen Republik von der Öster- 
teichischen Nationalbank übernommen (siehe 
den Artikel „Nationalbank” in diesem Werk). 
N Der alles beherrschende Gesichtspunkt in der 
Österreichischen Währungspolitik jener Jahre vor der 
Sanierungsaktion des Völkerbundes war naturgemäß 
die Frageder Abdämmung derInflation, die gleich- 
bedeutend war mit der Wiederherstellung des Gleich- 
Zewichts im öffentlichen Haushalt. Die normalen 
bankpolitischen Mittel zur Aufrechterhaltung eines 
stabilen Goldwertes, zumal die Zinsfußpolitik, waren 
durch die Inflation bedeutungslos geworden. Die 
Spekulation gegen die Krone konnte selbstverständ- 
lich durch einen noch so hohen Zinssatz nicht auf- 
Schalten werden, wenn sie in der zwangsläufig durch 
den Bedarf der öffentlichen Hand verursachten Geld- 
ntwertung ihre sichere Freiprämie hatte. Es kann 
nicht gesagt werden, daß gegen die Deckung des 
"ehlbetrages im öffentlichen Haushalt nichts geschah. 
\ußer den bereits erwähnten ausländischen Krediten 
vurde von 1919 bis 1922 dreimal der Versuch unter- 
‚ommen, durch eine Inlandsanleihe Mittel für den 
Zundeshaushalt zu gewinnen; die letzte dieser An- 
eihen trug sogar Zwangscharakter. Daneben versuchte 
nan durch laufende Emission kurzfristiger Schatz- 
.cheine Noten aus der Zirkulation abzuschöpfen. Eine 
ımfassende Vermögensabgabe wurde durchgeführt, 
lie bestehenden direkten und indirekten Abgaben 
‚ußerordentlich verschärft, neue Abgaben eingeführt. 
Ein Mangel bei allen diesen Maßnahmen lag wohl 
larin, daß sie in keinen Zusammenhang miteinander 
sebracht wurden und daß hiefür kein ernster, auf 
3old erstellter Finanzplan zugrunde lag. Andererseits 
‚önnen. die Schwierigkeiten nicht übersehen werden, 
lie sich der Erstellung und Durchführung eines 
"inanzplanes zunächst durch die Unsicherheit über 
ıen Umfang, ja sogar über den Fortbestand des Staats- 
‚esens, dann über die Auswirkung der durch den 
/ertrag von St. Germain ihm aufgebürdeten Lasten, 
chließlich auch aus der seelischen und physischen 
Jepression einer durch viereinhalb Kriegsjahre er- 
chöpften Bevölkerung entgegenstellten. Der Sommer 
les Jahres 1922 bedeutete die Krisis in der das 
‚eben des Staates bedrohenden Erkrankung seines 
‚esamten wirtschaftlichen Organismus. Die Ent- 
äuschung über das Versagen der Selbsthilfeversuche 
owie der auf Kredithilfe vom Ausland gesetzten 
{offnungen hatte eine außergewöhnlich schnelle Ver- 
chlechterung des Kronenkurses zur Folge. Drako- 
ıische Maßregeln der Devisengesetzgebung (Legiti- 
nationszwang für Devisenkäufe, Zwangsclearing durch 
lie Devisenzentrale, Kronenausfuhrverbot, Verwen- 
lungsnachweis bei Devisenansprüchen, Rationierung 
ler Devisenzuteilung usw.) konnten natürlich keine 
\bhilfe schaffen. Die auf Grund des Gesetzes vom 
14. Juli 1022 eingeleiteten Schritte zur Begründung 
ner neuen Notenbank unter Heranziehung von aus- 
ändischem Kapital konnten unter diesen Umständen 
zu keinem Ergebnis führen. Dem kranken Staate war 
ıur mehr mit einer Radikalkur zu helfen und es 
nußte die Hilfsaktion in dieser Lage von außen 
zommen. Der ersten Regierung Seipel gelang es, die 
m Völkerbund führenden Mächte unter Hinweis auf 
lie Europa aus einem Zusammenbruch Österreichs 
Irohenden Gefahren zur Hilfeleistung zu bewegen. 
Die Geschichte dieser von vollem Erfolg gekrönten 
Jilfsaktion fällt nicht in den Rahmen dieser Dar- 
tellung. Für die Geschicke des österreichischen Geld- 
vesens entscheidend war der der Aktion zugrunde- 
ijegende Finanzplan, der die Ausgleichung des 
‚ffentlichen Haushalts teils durch ein innerstaatliches 
leformprogramm, teils durch einen ausreichenden 
‚uslandskredit und die Reorganisation der Währungs-
	        
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