Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

Fragen. In der Konferenz herrscht völlige Gleich- 
berechtigung, das kleinste Bundesland hat gleiches 
Stimmrecht wie das größte. Die Beschlüsse werden 
übrigens fast durchwegs mit Einstimmigkeit gefaßt. 
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den land- 
wirtschaftlichen Wiederaufbau und damit eine der 
wichtigsten Aufgaben der Präsidentenkonferenz war 
die Sicherung des Absatzes für die gesteigerte land- 
wirtschaftliche Produktion im Inlande. Zu diesem 
Zwecke hat die Konferenz unaufhörlich, fast schon 
von der ersten Tagung angefangen, für die Schaffung 
eines entsprechenden agrarischen Zollschutzes gewirkt. 
Nach langjähriger Suspendierung der Agrarzölle hat 
das Bundesgesetz vom 5. September 1024 wieder 
agrarische Zollsätze eingeführt, allerdings in einem 
derart geringen Ausmaße, daß sie weder für die 
Landwirtschaft hinreichenden Schutz, noch für unsere 
staatlichen Unterhändler im Interesse der Sicherung 
der Auslandsmärkte für unsere Industrie geeignete 
Grundlagen abgeben konnten. Den unaufhörlichen 
Bemühungen der Präsidentenkonferenz ist es aber zu 
danken, daß der Zolltarif vom Jahre 1924 wiederholt, 
zuletzt umfassend durch die dritte Zolltarifnovelle vom 
Jahre 1927 in seinen agrarischen Positionen wesent- 
lich verbessert wurde, Da gleichzeitig auch eine Re- 
vision. unserer Handelsverträge im agrarischen Sinne 
eingeleitet und teilweise bereits durchgeführt wurde, 
kann heute die handelspolitische und zolltarifische 
Situation unserer Landwirtschaft nicht mehr als durch- 
aus ungünstig bezeichnet werden. Doch sind die 
österreichischen Agrarzölle im Durchschnitt beträcht- 
lich niedriger als die Agrarzölle unserer Nachbar- 
staaten, wie man genau aus den Publikationen des 
deutschen Landwirtschaftsrates, Heft 10 ex 1928, ent- 
nehmen kann. 
Es ist hier am Platze, an einigen Beispielen den 
schwerwiegenden Zusammenhang zwischen Zollschutz 
und Produktionssteigerung aufzuzeigen. So hat zum 
Beispiel der Milchzoll in der Höhe von 3 Goldkronen 
=5$ 4'43 per 100 Kilogramm dazu geführt, daß unsere 
Milch- und Molkereiwirtschaft einen ungeheuren Auf- 
schwung nehmen konnte. So wird heute die Groß- 
stadt Wien bei reichlichem Milchkonsum nahezu aus- 
schließlich von der österreichischen Landwirtschaft 
versorgt. Der Butter- und Käsezoll hat weiters eine 
gewaltige Steigerung der Produktion dieser Erzeug- 
nisse herbeigeführt, so daß die Importe immer mehr 
and mehr abnehmen. Die Erhöhung des Zuckerzolles 
hat eine ungeheure Steigerung der Rübenproduktion 
und damit der inländischen Zuckererzeugung zur 
Folge gehabt, die uns in wenigen Jahren vom Aus- 
lande vollständig unabhängig machen wird. Diese 
Beispiele ließen sich natürlich beliebig vermehren. 
Leider stehen ihnen aber eine Reihe von Fällen 
gegenüber, in denen mangels eines entsprechenden 
Zollschutzes wichtige Produktionszweige bisher nicht 
entsprechend entwickelt werden konnten. 
Unsere Getreideproduktion war lange Zeit nahezu 
ıngeschützt, da die gleitenden Getreidezölle (0°25 bis 
4 Goldkronen per 100 Kilogramm) infolge ungünstiger 
Ansetzung des Ausgangspreises für den Zoll fast stets 
nur mit dem niedersten Ansatze in Wirksamkeit traten 
und da ferner durch ein Vormerkverfahren der Im- 
sort dem zeitweisen Ansteigen der Getreidezölle aus 
dem Wege gehen konnte. In der letzten Zolltarif- 
novelle ist der Staat nunmehr zu fixen Getreidezöllen 
übergegangen, die aber nur mit dem geringen ver- 
ragsmäßigen Satz von 2 Goldkronen = S 788, bei 
iTafer sogar nur mit 1'50 Goldkronen=S 2'—, je 
100 Kilogramm zur Anwendung kommen. 
Eine sehr schlechte zolltarifische Behandlung erfuhr 
unsere Mühlenindustrie. Sie war im ersten Zolltarife 
aus dem Jahre 1924 mit einem Mehlzuschlagszolle 
von 3 Goldkronen geschützt, der vertragsmäßig auf 
ungefähr die Hälfte dieses Ausmaßes reduziert wurde. 
Die Folge dieses Umstandes bildete ‚ein ungeheures 
Anwachsen der Mehlimporte und ein arges Herab- 
sinken des Beschäftigungsgrades unserer Mühlen, das 
1atürlich auch für die Landwirtschaft infolge Schwä- 
hung des inländischen Getreideeinkaufs und des 
Ausfalls an Kleieproduktion höchst nachteilig war. 
Die landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften haben 
daher unentwegt für eine Besserung des Zollschutzes 
anserer Mühlen gekämpft, der hierüber auch in der 
letzten Zolltarifnovelle wesentlich, und zwar autonom 
von 3 auf 8 Goldkronen verbessert wurde. Vertrags- 
mäßig kann sich allerdings dieser Mehlzuschlagszoll 
vorerst nur mit 3 Goldkronen auswirken. Die Präsi- 
dentenkonferenz wird aber diese für die Müller wie 
auch für die Landwirte so wichtige Frage nicht aus 
den Augen verlieren und bei Gefahr auf weitere 
entsprechende Erhöhung des Mehlzolles drängen. 
Es ist natürlich im Rahmen dieser Ausführungen 
unmöglich, das Zollproblem auch nur in allen seinen 
Hauptfragen näher zu beleuchten, doch sei hier noch 
pesonders hervorgehoben, daß für die österreichische 
Landwirtschaft ein Freihandelssystem bei der der- 
zeitigen Gesamtlage unseres Staates nicht in Frage 
kommen kann, es würde nicht weniger bedeuten als 
den Untergang unserer Landwirtschaft, da unsere 
Nachbarstaaten fast durchaus Agrarstaaten sind, die 
mit ungleich besseren natürlichen und wirtschaftlichen 
Bedingungen produzieren. Namentlich ist dort auch 
die landwirtschaftliche Produktion weit weniger als 
in Österreich mit öffentlichen Abgaben und sozialen 
„eistungen belastet. Es muß also durch den Zollschutz 
anbedingt die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft 
erhalten werden. 
So wichtig der Zollschutz daher auch für die öster- 
reichische Landwirtschaft ist, so darf doch nicht über- 
sehen werden, daß auf ihn allein Entwicklung und 
7rosperität der Landwirtschaft nicht aufgebaut werden 
kann, zumal der agrarische Zollschutz in Oesterreich 
ın Hinblick auf die Interessen unserer Exportindustrie
	        
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