Fragen. In der Konferenz herrscht völlige Gleich-
berechtigung, das kleinste Bundesland hat gleiches
Stimmrecht wie das größte. Die Beschlüsse werden
übrigens fast durchwegs mit Einstimmigkeit gefaßt.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den land-
wirtschaftlichen Wiederaufbau und damit eine der
wichtigsten Aufgaben der Präsidentenkonferenz war
die Sicherung des Absatzes für die gesteigerte land-
wirtschaftliche Produktion im Inlande. Zu diesem
Zwecke hat die Konferenz unaufhörlich, fast schon
von der ersten Tagung angefangen, für die Schaffung
eines entsprechenden agrarischen Zollschutzes gewirkt.
Nach langjähriger Suspendierung der Agrarzölle hat
das Bundesgesetz vom 5. September 1024 wieder
agrarische Zollsätze eingeführt, allerdings in einem
derart geringen Ausmaße, daß sie weder für die
Landwirtschaft hinreichenden Schutz, noch für unsere
staatlichen Unterhändler im Interesse der Sicherung
der Auslandsmärkte für unsere Industrie geeignete
Grundlagen abgeben konnten. Den unaufhörlichen
Bemühungen der Präsidentenkonferenz ist es aber zu
danken, daß der Zolltarif vom Jahre 1924 wiederholt,
zuletzt umfassend durch die dritte Zolltarifnovelle vom
Jahre 1927 in seinen agrarischen Positionen wesent-
lich verbessert wurde, Da gleichzeitig auch eine Re-
vision. unserer Handelsverträge im agrarischen Sinne
eingeleitet und teilweise bereits durchgeführt wurde,
kann heute die handelspolitische und zolltarifische
Situation unserer Landwirtschaft nicht mehr als durch-
aus ungünstig bezeichnet werden. Doch sind die
österreichischen Agrarzölle im Durchschnitt beträcht-
lich niedriger als die Agrarzölle unserer Nachbar-
staaten, wie man genau aus den Publikationen des
deutschen Landwirtschaftsrates, Heft 10 ex 1928, ent-
nehmen kann.
Es ist hier am Platze, an einigen Beispielen den
schwerwiegenden Zusammenhang zwischen Zollschutz
und Produktionssteigerung aufzuzeigen. So hat zum
Beispiel der Milchzoll in der Höhe von 3 Goldkronen
=5$ 4'43 per 100 Kilogramm dazu geführt, daß unsere
Milch- und Molkereiwirtschaft einen ungeheuren Auf-
schwung nehmen konnte. So wird heute die Groß-
stadt Wien bei reichlichem Milchkonsum nahezu aus-
schließlich von der österreichischen Landwirtschaft
versorgt. Der Butter- und Käsezoll hat weiters eine
gewaltige Steigerung der Produktion dieser Erzeug-
nisse herbeigeführt, so daß die Importe immer mehr
and mehr abnehmen. Die Erhöhung des Zuckerzolles
hat eine ungeheure Steigerung der Rübenproduktion
und damit der inländischen Zuckererzeugung zur
Folge gehabt, die uns in wenigen Jahren vom Aus-
lande vollständig unabhängig machen wird. Diese
Beispiele ließen sich natürlich beliebig vermehren.
Leider stehen ihnen aber eine Reihe von Fällen
gegenüber, in denen mangels eines entsprechenden
Zollschutzes wichtige Produktionszweige bisher nicht
entsprechend entwickelt werden konnten.
Unsere Getreideproduktion war lange Zeit nahezu
ıngeschützt, da die gleitenden Getreidezölle (0°25 bis
4 Goldkronen per 100 Kilogramm) infolge ungünstiger
Ansetzung des Ausgangspreises für den Zoll fast stets
nur mit dem niedersten Ansatze in Wirksamkeit traten
und da ferner durch ein Vormerkverfahren der Im-
sort dem zeitweisen Ansteigen der Getreidezölle aus
dem Wege gehen konnte. In der letzten Zolltarif-
novelle ist der Staat nunmehr zu fixen Getreidezöllen
übergegangen, die aber nur mit dem geringen ver-
ragsmäßigen Satz von 2 Goldkronen = S 788, bei
iTafer sogar nur mit 1'50 Goldkronen=S 2'—, je
100 Kilogramm zur Anwendung kommen.
Eine sehr schlechte zolltarifische Behandlung erfuhr
unsere Mühlenindustrie. Sie war im ersten Zolltarife
aus dem Jahre 1924 mit einem Mehlzuschlagszolle
von 3 Goldkronen geschützt, der vertragsmäßig auf
ungefähr die Hälfte dieses Ausmaßes reduziert wurde.
Die Folge dieses Umstandes bildete ‚ein ungeheures
Anwachsen der Mehlimporte und ein arges Herab-
sinken des Beschäftigungsgrades unserer Mühlen, das
1atürlich auch für die Landwirtschaft infolge Schwä-
hung des inländischen Getreideeinkaufs und des
Ausfalls an Kleieproduktion höchst nachteilig war.
Die landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften haben
daher unentwegt für eine Besserung des Zollschutzes
anserer Mühlen gekämpft, der hierüber auch in der
letzten Zolltarifnovelle wesentlich, und zwar autonom
von 3 auf 8 Goldkronen verbessert wurde. Vertrags-
mäßig kann sich allerdings dieser Mehlzuschlagszoll
vorerst nur mit 3 Goldkronen auswirken. Die Präsi-
dentenkonferenz wird aber diese für die Müller wie
auch für die Landwirte so wichtige Frage nicht aus
den Augen verlieren und bei Gefahr auf weitere
entsprechende Erhöhung des Mehlzolles drängen.
Es ist natürlich im Rahmen dieser Ausführungen
unmöglich, das Zollproblem auch nur in allen seinen
Hauptfragen näher zu beleuchten, doch sei hier noch
pesonders hervorgehoben, daß für die österreichische
Landwirtschaft ein Freihandelssystem bei der der-
zeitigen Gesamtlage unseres Staates nicht in Frage
kommen kann, es würde nicht weniger bedeuten als
den Untergang unserer Landwirtschaft, da unsere
Nachbarstaaten fast durchaus Agrarstaaten sind, die
mit ungleich besseren natürlichen und wirtschaftlichen
Bedingungen produzieren. Namentlich ist dort auch
die landwirtschaftliche Produktion weit weniger als
in Österreich mit öffentlichen Abgaben und sozialen
„eistungen belastet. Es muß also durch den Zollschutz
anbedingt die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft
erhalten werden.
So wichtig der Zollschutz daher auch für die öster-
reichische Landwirtschaft ist, so darf doch nicht über-
sehen werden, daß auf ihn allein Entwicklung und
7rosperität der Landwirtschaft nicht aufgebaut werden
kann, zumal der agrarische Zollschutz in Oesterreich
ın Hinblick auf die Interessen unserer Exportindustrie