Handelspolitik.
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stündige Arbeitszeit in Deutschland bereits weite Verbreitung
gefunden. Sie gesetzlich zu sichern unter gleichzeitiger An
ordnung des Kontochchlusses von einer bestimmten Stunde
an, ist das Ziel lebhafter Bestrebungen der Angestellten,
begegnet aber vielfachem Widersprüche. Der Beirat für
Arbeiterstatistik hat am 5. Juli 1905 für den Kontorhandel
eine mindestens 11 stündige ununterbrochene Ruhezeit täglich
und eine angemessene Mittagspause vorgeschlagen.
Weitere Maßnahmen der inneren Handelspolitik richten
sich auf bessere kaufmännische Ausbildung. Hier kommt in
Betracht die klarere Umgrenzung der Pflichten des Lehr-
herm in bezug auf die Ausbildung des Lehrlings (§ 76ff.
des neuen Deutschen Handelsgesetzbuches) sowie die Förderung
der kaufmännischen Fortbildungsschulen, der niederen, mitt
leren und höheren Handelsfachschulen und der Handelshoch
schulen, wie sie jüngst in Deutschland in Leipzig, Aachen
(inzwischen eingestellt), Köln, Frankfurt und Berlin mit sehr
verschiedener Einzelausgestaltung entstanden sind. Der Staat
überläßt es im allgementen den Gemeinden und den be
teiligten Kreisen, kaufmännische Schulen einzurichten, unter
stützt sie aber nicht selten durch Zuschüsse, behält sich die Ober
aufsicht vor, schafft oder fördert Veranstaltungen zur Ans-
und Weiterbildung der Lehrer usw. Für Angestellte und
Lehrlinge von 14—18 Jahren den Besuch der kaufmännischen
Fortbildungsschulen zur Pflicht zu machen, wird vielfach
empfohlen, während für die höheren Stufen kaufmännischer
Schulen ein entsprechender Zwang mit Recht fast.allgemein
verworfen wird.
Von den kansiuännischen und anderen Angestellten des
Erwerbslebens wird feit längerer Zeit auf Schaffung einer
ihren Verhältnissen angepaßten, umfassenden Zwangsver-
sicherung hingearbeitet, da ihnen die Berücksichtigung dieser
Kreise in den Arbeiterversicherungsgesetzen nicht als aus