Object: 10 Jahre Wiederaufbau

ÖSTERREICHISCHE WÄHRUNGSPOLITIK 1918 BIS 1928 
Von Ministerialrat Dr. Hans Rizzi. 
Die Währungspolitik der durch den Zerfall der öster- 
reichisch-ungarischen Monarchie entstandenen öster- 
reichischen Republik war zunächst durch denStand des 
Geldwesens, den diese vom alten Staat übernommen 
hatte und durch die Bestimmungen, die der Staats- 
vertrag von St. Germain über das Zentralnoteninstitut 
der alten Monarchie getroffen hatte, gegeben. Der 
Krieg ist in Österreichh-Ungarn bekanntlich so wie bei 
der Mehrzahl der kriegführenden Staaten überwiegend 
durch die Notenpresse finanziert worden mit dem Er- 
gebnis, daß der Notenumlauf von rund 2'4 Milliarden 
Kronen bei Kriegsausbruch auf über 30 Milliarden 
m Oktober 1918 gestiegen war. Die Wirkung dieser 
Art der Kriegsfinanzierung auf die Wechselkurse und 
auf den Binnenwert der Währung wolle aus der 
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 
Notenumlauf 
Wert der | 
Soldkrone 
nach den 
Wechselkur-| Lebens- | 
sen in |kostenindex 
Papierkro- 
nen aus- | 
yedrückt 
Jahr | 
Monat 
absolut 
4illionen 
6 AN 
Index *) 
1914 
(915 
405 
970 
3,249 
7.011 
3.352 
0,782 
‚2.883 
‚8,099 
24.566 
30.155 | 
34.888 
\ Der Ne tenumlauf Juli "O14 gleich eins gesetzt 
1.99 
3.50 
2.80 
3.34 
131 
5.15 
7.20 
9.83 
12.06 
12098 
1.16 
1.30 
1.50 
1.56 
1.89 
2.23 
2.25 
2,42 
2.51 
2251 
158 
1916 
226 
1917 
6.71 
11.62 
(918 
Die Tabelle ist in mehrfacher Richtung interessant. 
Sie zeigt einerseits, daß der Binnenwert der Währung 
ich während des Krieges trotz weitgehender behörd- 
icher Preisregelung der wichtigsten Verbrauchsgüter, 
nahezu gleichmäßig mit dem Ansteigen des Noten- 
imlaufes verringert hat, daß aber in derselben Zeit 
der in den Wechselkursen auf neutrale Plätze zum 
Ausdruck gelangende Außenwert nur einen Bruchteil 
dessen eingebüßt hat, was der Binnenwert verloren 
hat. Die Erklärung liegt darin, daß bei der fast gänz- 
lichen Unterbindung des zwischenstaatlichen Waren- 
Ind Geldaustausches die bei normaler Wirtschaftslage 
invermeidliche Ausgleichung der Kaufkraftparitäten 
Zwischen Binnen- und Außenmarkt nicht platzgreifen 
konnte. Maßgebend für die Geldbewertung muß 
ünter diesen Umständen natürlich der Binnen- 
wert des Geldes sein. Der Metallschatz der Öster- 
"eichisch-ungarischen Bank (Gold, Golddevisen und 
Silbergeld österreichischer Prägung) sank von dem 
Stande von IA Milliarden bei Kriegsausbruch auf 
342 Millionen Kronen am 31. Oktober I918. In der- 
;elben Zeit stieg die Verschuldung der beiden Staats- 
‚erwaltungen gegenüber der Notenbank von 60 Mil- 
ionen auf rund 27 Milliarden Kronen. Von dem 
Votenumlauf von rund 31!/, Milliarden zu jener Zeit 
ıntfielen somit rund 86%, auf die unmittelbare Be- 
ınspruchung des Noteninstituts durch die beiden 
staaten. Unter diesen Umständen wäre die Wieder- 
jerstellung des Vorkriegswertes der Öösterreichisch- 
ıngarischen Währung auch dann nicht möglich gewesen, 
venn für die weitere Gestaltung des Geldwesens 
‚usschließlich wirtschaftliche und geldtechnische Fak- 
;ooren maßgebend gewesen wären. Tatsächlich waren 
edoch durch den Zusammenbruch der alten Monarchie 
lie Geschicke ihrer Wirtschaft und ihrer Geldver- 
“assung in ein zunächst undurchdringliches Dunkel 
gehüllt. Der industrielle und der landwirtschaftliche 
Produktionsapparat waren durch die vier Kriegsjahre 
vollständig erschöpft und desorganisiert, die Absatz- 
märkte durch den Zerfall des einheitlichen Wirtschafts- 
gebietes und durch die wirtschaftliche Blokade zerstört; 
die Vorräte an Rohstoffen und Konsumgütern, ohne 
die keine Produktion möglich ist, waren gänzlich er- 
schöpft. Die Auslandsguthabungen der Wirtschaft 
aus der Vorkriegszeit waren in den feindlichen 
Staaten unter Zwangsverwaltung gestellt worden, auf 
ausländischen Kredit konnte ein Staatswesen und eine 
Wirtschaft, deren Schicksale in dem Maße ungewiß 
waren, nicht rechnen. Die zehn Monate vom Abschluß 
des Waffenstillstandes bis zur Unterzeichnung des 
Staatsvertrages von St. Germain bedeuteten somit für 
las besiegte Österreich wirtschafllich eine Fortsetzung der 
<riegsnöte, verschärft durch die Abschnürung des neuen 
;taates gegenüber seinen bisherigen Rohstoffquellen 
n den Sudeten- und Karpathenländern und durch 
lie soziale Unruhe, die der staatliche Zusammenbruch 
ınd die wirtschaftliche Not erzeugt hatten. Unter 
liesen Umständen war zunächst an einen Abbau der 
<riegswirtschaft auch auf dem Gebiete des Geldwesens 
ıcht zu denken. Die im Jahre 1910 eingeleitete und 
‚either verschärfte öffentlich-rechtliche Regelung des 
/erkehrs mit ausländischen Zahlungsmitteln und des 
Zeldverkehrs mit dem Ausland wurden aufrecht er- 
‚alten. Für den Rückschauenden ist es klar, daß 
lurch diese Maßnahmen die Geldentwertung keineswegs 
‚ufgehalten werden konnte; sie waren aber zur Zeit 
les Notstands dennoch unvermeidlich, umes der öffent- 
ichen Hand, die vorerst allein hiezu in der Lage war, 
a ermöglichen, die dringendsten Lebensbedürfnisse 
ler Bevölkerung nach Getreide, Fett und Kohle not- 
lürftig zu befriedigen. Daneben mußte Österreich, 
ım den vollständigen physischen Zusammenbruch des 
7olkes hintanzuhalten. ständig mit der Bitteum Kredite 
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