tarifarischer Beziehung und die Schaffung
eines gemeinsamen Wagenparkes die Grund-Dedingungen
seien, um mit erschwinglichen Mitteln
und Aussicht auf einen wirtschaftlichen Erfolg die
FElektrifizierung durchzuführen. Die KElektrifizierung
aber war die Voraussetzung für einen, raschen und
dichten Verkehr, der einzig den Verkehrsbedürfnissen
der Bevölkerung gerecht werden konnte. Trotzdem
mußte man sich von Anfang an darüber im klaren
sein, daß die KElektrifizierung der Stadtbahn: mit
Straßenbahnbetriebsmitteln unter Schaffung eines geneinsamen
Wagenparkes mit den Straßenbahnen keine
endgültige Lösung des Stadtbahnproblems
bedeutet, wohl aber unter den gegebenen Verhältlie
Gemeinde Wien und die bezüglichen Gesetze,
die der Bund und die Länder Niederösterreich und
Wien erließen (L. G. für Wien v. 20. I2. 1023,
B. 6. v. 11. I. 19024, L. G.£ N. Ö. v. 21. I. 1924).
bilden die Grundlage des Übereinkommens,
welches sodann zwischen der Gemeinde Wien und
dem Bunde hinsichtlich der Übernahme der Stadtbahn
durch die Gemeinde abgeschlossen wurde. Sonach
wurde die Wiener Stadtbahn zur Betriebführung auf
Rechnung der Gemeinde Wien dieser überlassen, mit
der Verpflichtung, diese Linien aus Gemeindemitteln
zu elektrifizieren.
Die Übergabe und die Elektrifizierung der Stadtbahnlinien
erfolgte abschnittweise, und war mit 20. Ok-Bahnsteig
in Hütteldorf, Ankunfiseite
nissen die einzige in finanzieller Hinsicht mögliche,
um die Stadtbahn rasch: zum Leben zu erwecken.
Damit ist einer künftigen Änderung des Betriebes
bei weiterem Wachstum der Stadt und "entsprechender
Entwicklung des Verkehres nicht vorgegriffen.
Die Elektrifizierung der Stadtbahn unter Verwendung
von Straßenbahnwagen, die jederzeit wieder aus dem
Stadtbahnnetz zurückgezogen‘ werden können, und
unter Einbau einer selbsttätigen, auch für den elekirischen
Vollbahnverkehr geeigneten Signalanlage gibt
vielmehr alle Zukunftsmöglichkeiten frei, sei es für
die Einrichtung eines elektrischen Vollbahnverkehres,
sei es für einen engeren Zusammenschluß
der Stadtbahn mit späteren Untergrundbahnen.
Ende August 1923 stellte die Gemeinde Wien den
Antrag auf Übernahme des Stadtbahnbetriebes durch
(ober 1925 beendet. In Hütteldorf und Heiligenstadt,
wo bishin der Übergang auf die Bundesbahn
stattfand, wurde eine Trennung vom Bundesbahngeleise
vollzogen und eigene Betriebsbahnhöfe
mit Schleifenanlagen und Wagenhallen errichtet,
in Michelbeuern wurde ein weiterer
Betriebsbahnhof mit Wagenhallen errichtet.
Zwischen den Haltestellen Hietzing und Braunzschweiggasse
wurde eine Umkehranlage vorgesehen
und die Verbindung mit dem Straßenbahngeleise
wurde bei der Haltestelle Gumpendorferstraße
und im Bereiche des Betriebsbahnhofes
Michelbeuern hergestellt. Die Anlagen
in Hütteldorf und Heiligenstadt sind für einen
Massenübergangsverkehr zwischen Stadtbahn
und Bundesbahn ausgestaltet. Die Fahrstromleitung