fullscreen: Essays of Benjamin Franklin

giebt als Verkehrssteuerwerth des Grundbesitzes 20 326 532 773 
Kronen. 
Der Werth des ungarischen Grundbesitzes beträgt nach den 
verschiedenen Methoden: 
Kreditwerth . 12 320128 250 Kronen 
Ertragswerth .14 506 506 000 « 
Verkehrssteuerwerth .... 20 326 532 773 « 
Der Durchschnitt dieser drei Beträge, 15.717.722.341 Kronen, 
kann im Endresultate als Gesamtwerth des ungarischen Grundbe 
sitzes angenommen werden. 
Wekerle schätzt den Werth des ungarischen Grundbesitzes 
im Jahre 1896 auf 4 Milliarden Gulden, * 1 ) während F ö 1 d e s im 
Jahre 1885 auf 5 Milliarden Gulden. 2 ) 
Nunmehr können wir schon die Bedeutung der landwirtschaft 
lichen Verschuldung erwägen. 
Wenn wir die gesamten landwirtschaftlichen Hypothekarlasten 
(4111.135 Millionen Kronen) dem Wenthe des ungarischen Grund 
besitzes 1 (15 717 722 Millionen Kronen) gegenüberstellen, so se 
hen wir, dass der in der Land\yirtschaft benützte ungarische 
Grundbesitz bis 26.17% seines Wenthes mit Hypothekarschulden 
belastet ist. 3 ) 
Wir dürfen .jedoch nicht ausser Acht lassen, dass jene 4.111 
Milliarden Kronen, die den Grundbesitz bis 26.17% belasten, eine 
durchschnittliche Belastung ist. Ein bedeutender Tbeil des unga 
rischen Bodens, so die Kirchengüter-, Farnitien-Fideikommisse etc.,, 
mit einem Worte die gebundenen Grundbesitze, d. i. 34.27% des- 
Grund und Bodens sind nämlich zum grössten Theile schulden 
frei. Die oben nachgewiesene Lastenmasse, d. i. die das Mass der 
’) Wekerle: Die Agrarverhältnisse in Ungarn. (Neue Freie Presse 
1. Mai, 1896.) 
0 Földes: Magyarorszäg statisztikäja (Statistik Ungarns). 
Budapest, 1885. (S. 197.) 
s ) Földes (cit. Arbeit S. 204) versuchte bereits aus drei bekannten 
Faktoren, die Festsetzung des aul den Gebäuden und Grundbesitzen haftenden» 
Hypothokarlastenstandes, als unbekannten Faktors und gewann als Resultat 
für sämmtliche Immobilien (also Grundbesitz und Gebäude) eine Verschul 
dungsquote von 20—25 Perzent. Die von uns benützte Methode weicht von 
Földes’ Methode insofern« ab, dass wir als dritten bekannten Faktor nicht 
die jährliche Zunahme des gesammten Hypothekarkredites nahmen, sondern 
die jährliche Zunahme des hieraus nach Abzug der jährlichen Zunahme- 
des von Instituten gewährten Hypothekarkredites resultirenden, von Privaten 
und sonstigen rechtlichen Personen gewährten Hypothekarkredites, wodurch 
ein verlässlicheres Ergebniss erzielt werden kann, nachdem die Glieder des 
Verhältnisses genauer sind. Seinerzeit war aber das statistische Material noch 
mangelhafter.
	        
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