Metadata : Laienbrevier der National-Ökonomie

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5.  Kapitel

1.  als  Tausch  einer  Sache  gegen  eine  anbete,
2.  als  Tausch  einer  Zache  gegen  Arbeit,
3.  als  Tausch  einer  Sache  gegen  Rechte,
und  in  allen  Fällen  haben  mir  es  mit  2  Unterabteilungen ­
  zu  tun,  nämlich
a)  im  nationalen,
b)  im  internationalen  Verkehr,  in  anbeten  u)or  en
a)  im  kampfleeren  Raume  unb
b)  bort,  wo  brutale  Machtfragen  am  Lnbe  aller
Argumentationen  stehen.
A.  Tausch  einer  Sache  gegen  eine  anbete.
Sehen  wir  uns  zunächst  biesen  Fall  an.  Bei  ihm,
ben  wir  gemeinhin  tOareni)anbei  nennen,  läßt  sich
klarsten  unb  einfachsten  seine  nach  allen  Seiten  hin  wer  -
bilbenbe  Eigenschaft  nachweisen.
Allerbings  müssen  wir  hierbei  erst  einmal  fes  '
stellen,  was  benn  eigentlich  unter  einer  Sache  zu  verstehen ­
  ist.  hier  hat  bie  fortwährend  Anmenbung  ber
römisch  rechtlichen  Definition  ben  klaren  Begriff  einer
Sache  leibet  so  verwirrt,  baß  wir  ihn  erst  einma
roieber  herausschälen  müssen.
Dem  römischen  Bürger  —  unb  somit  bem  römischen ­
  Rechte  —  war,  wenigstens  in  seiner  späten  (beschichte, ­
  alles  außer  ber  freien  Persönlichkeit
„Sache",  b.  h.  ein  Ding,  mit  bem  er  nach  freiem
Ermessen  Gebrauch  unb  Mißbrauch  treiben  konnte.
Sein  Haus,  seine  Frau,  seine  Rinber,  seine  Sklaven,
seine  Maren,  sein  Lanbbesitz,  alles  war  ihm  5ache.
Fortschreitenbe  Erkenntnis  unb  nicht  zum  minbesten
  germanische  Rechtsbegriffe  haben  mit  ber  Seit
tDeib,  Rinber  unb  Sklaven  aus  bem  Sachregister  gestrichen, ­
  aber  unsere  Juristen  befinieren  heute  noch
            
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