Object: Die Entwicklung der deutschen Portland-Zement-Industrie ...

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Einleitung. 
Lollar. Nachdem dieser zur Genüge ausprobiert war, trat er 
alle seine Rechte an ein Konsortium ab, das Anfang 1899 die 
Brennöfenbauanstalt G. m. b. H. in Hamburg 1 2 gründete. „Der 
Drehofen dieser Gesellschaft besteht aus zwei schwach geneigten 
Trommeln, deren eine zum Brennen, deren andere zum Kühlen 
dient. Die erstere, oben gelegene, ist mit feuerfesten Steinen 
ausgefüttert und ist länger und weiter als die untere. Die 
Trommeln liegen mit ihren Laufringen frei auf mehreren Rollen 
paaren und werden mittels eines Zahnkranzes angetrieben. In 
denselben greift ein Rädervorgelege ein. Das obere Ende der 
Brenntrommel steckt mit einem schmalen Spielräume in einem 
gemauerten Kopfe, der zum Abführen der Heizgase mit einem 
Schornstein verbunden ist. Durch den Mauerkopf ragt in die 
Trommel hinein das Zuführungsrohr für das Rohgut“'. Das trocken 
aufbereitete Rohmehl wird etwas angefeuchtet, um den Staub 
zu mindern. Beim Naßverfahren enthält der Schlamm ca. 40 °/o 
Wasser. „Das in die Brenntrommel gebrachte Rohgut rückt 
allmählich infolge der langsamen Drehung der Neigung folgend 
vor, der am anderen Ende befindlichen Feuerung entgegen, und 
erwärmt sich stufenweise“ 2 . Am Ende der Brenntrommel fällt 
der Klinker in die Kühltrommel. Durch diese wird ein Luft 
strom gesaugt, der sich beim Kühlen der Klinker selbst erwärmt 
und dann als Brennluft für den Kohlenstaub verwendet wird, 
mit dem die Brenntronnnel geheizt wird. Von der Kühltrommel 
kann der Klinker auf Transportband in die Zementmühle ge 
bracht werden. Also auch beim Drehofen findet die größt 
mögliche Ausnutzung der einmal erzeugten Hitze sta]tt. Da man 
im Drehofen jeden Hitzegrad erzeugen kann, ist es möglich, in 
ihm aus jeder Rohmasse, die in irgend einem anderen Ofen eine 
gute Ware liefert, einwandfreien Portlandzement herzustellen. 
Der Verbrauch von Kohlen beträgt beim Trockenverfahren 
34—42,5 kg, beim Naßverfahren 50—59,5 kg pro Faß 3 . Der 
1 Aus Heusinger v. Waldegg, S. 210. 
2 A. a. 0. S. 210. 
2 Heusinger v. Waldegg, S. 213.
	        
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