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stein und Halle an der Saale, wo seit alter Zeit Salinen betrieben
wurden. Diese gehörten zu Eigen dem deutschen Könige. Otto I.
schenkte der Kirche zu Magdeburg am n. April 965 den Gau Nele-
tice und darin Giebichenstein „cum salsugine ejus“ wie die übrigen
Städte „cum Omnibus ad eas pertinentibus aquis salsis et insulsis 1 .
Die Schenkung bestätigte Otto II. am 5. Juni 973 2 . Nicht als Grund
eigentümer, sondern als beliehener Landesherr betrieb (oder ließ be
treiben) der Erzbischof die Salinen in Halle und Giebichenstein (anders
von Inama, Wirtschaftsgeschichte II, S. 349, der meint, daß die Grund
eigentümer in Halle und Werl die dortigen Salinen betrieben haben).
Irgendwo unter irgend einem versumpften wert- und herrenlosen Stück
Land lagen die Quellen, sie wurden tief unter der Erde abgefangen, gefaßt
und über Tage in irgendwelche Grundstücke (Siedehäuser und Pfannen)
zum Versieden auf Salz geleitet. Die Besitzer der Siedehäuser (Koten)
und der Pfannen haben ihre Gerechtigkeit nicht aus dem Grundbesitz,
sondern weil ihnen aus der Salzquelle salzhaltiges Wasser (Sole) in be
stimmter Menge zugeführt oder sonst wie abgelassen wurde.
Wir wissen nun sowohl aus den Darstellungen Dreyhaupts und
Koch-Sternfelds 8 , wie aus anderen Überlieferungen, daß die Salinen in
Halle und Giebichenstein durch Privatpersonen von jeher gegen Ab
gaben betrieben sind und daß das Hochstift zu Magdeburg nur Eigen
tümer oder Obereigentümer gewesen ist und Abgaben erhoben hat.
Die einzelnen Pfannen, Ofen, Siede- und Kochhäuser waren im Besitze
dritter Personen. Zwischen dem Hochstifte, als dem Eigentümer der
gesamten Salzwerke und den tatsächlichen Betreibern, standen als
Lehns- und Afterlehnsträger des Hochstiftes an den einzelnen Brunnen,
Pfannen, Siedehäusern usw. noch andere Mittelspersonen 1 .
Da das Eigentum an den Salinen wie das an anderen Bergwerken
sich in den Einkünften nutzbar machte, die daraus gezogen wurden,
erklärt sich, wie man um jene Zeit häufig das Recht auf die Einkünfte
aus den Salinen als gleichbedeutend mit dem Eigentum auffaßte. Dies
haben wir oben bereits an mehreren Beispielen gesehen; wir finden es
im nachstehenden Falle aber auch ausdrücklich ausgesprochen. Das
Hochstift zu Salzburg übertrug im 11. Jahrhundert das Salzregal, jus
1 Die Urkunde in v. Dreyhaupts Geschichte des Saalkreises Teil 1, 1755 ff.,
S. 14.
2 Urkunde daselbst S. 20.
8 Die teutschen Salzwerke S. 50 ff.
4 S. die „Beschreibung des Hällischen Saltzwercks“ bei v. Dreyhaupt I 15-
Die Kothen waren vom Erzstift zu Lehen gegeben.
Arndt, Bergregal.
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