35.000 PS ausgebaut. Im übrigen wurden die bestehen-
len Anlagen, besonders Säge-, Mühlen- und Holzstoff-
»etriebe, vielfach technisch neu eingerichtet. Wenn die
Lage der Landwirtschaft, der Industrie, des Handels und
des Gewerbes heute noch immer schwierig ist, so ist dies
aine Folge der allgemeinen Wirtschaftslage Oesterreichs
und der in Kärnten wegen der peripheren Lage be-
sonders ungünstigen Absatzmöglichkeiten.
In sozialer Hinsicht wurde vor allem die Fürsorge
ür alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten
18. Lebensjahre, bei welchen die erforderliche elterliche
ıder anderweitige Fürsorge gänzlich mangelt, dem durch
lie Landtagsbeschlüsse vom 3. März 1021 und vom 23. März
{023 geschaffene und weiter ausgestaltete Landesjugend-
amt geregelt. Gegenwärtig ist dank der eifrigen Tätigkeit
les Landesjugendamtes die Berufsvormundschaft und die
Säuglings- und Kleinkinderfürsorge im ganzen Lande
lurchgeführt. Zur Förderung des Jugendwanderns wurde
zine Reihe von Jugendherbergen eingerichtet. An den
Schulen finden Wanderkurse für Ernährungskunde und
Säuglingspflege statt. Die Mehrzahl der Schulgemeinden
pestellten gemäß dem neuen Sprengelärztegesetz Schul-
ärzte. Zahlreiche Kinder wurden durch Ferienaktionen
aufs Land und an die Ostsee gebracht und Jugend-
büchereien sowie Schulen mit guten und billigen Büchern
beliefert, um die Schundliteratur zu bekämpfen. Das
Landesgesetz vom 3. Juni 19024 regelt die Siechenpflege,
das vom 10. November 1025 den Gesundheitsdienst in
VORARLBERG
Vorarlberg, das kleinste österreichische Bundesland —
zeine Fläche mißt 2602 Geviertkilometer und seine Ein-
wohnerzahl ist 145.000 — hat am 3. November 1028
zinen Landesfeiertag begangen. An diesem Tage waren
zehn Jahre verflossen, seitdem die Vorarlberger Landes-
versammlung in den unruhigen Novembertagen 1918
Vorarlberg als selbständiges Land im Rahmen des öster-
‚eichischen Bundesstaates erklärt hatte. So ist Vorarlberg,
las erst seit 120 Jahren eine politische Einheit bildet,
auch das jüngste politisch selbständige Gebiet Oester-
reichs. Die alte kaiserliche Zentralregierung hatte ihm
zuletzt wohl einen Landtag mit dem damals stark ein-
geschränkten autonomen Wirkungskreis zugestanden,
nicht aber eine eigene Regierung. Man kann aus der
Geschichte der einzelnen Landschaften, aus denen das
Land Vorarlberg entstand, seit Jahrhunderten das Be-
streben nach eigener staatlicher Selbständigkeit nach-
weisen. Es wäre auch sehr zu verwundern, wenn die
Vorarlberger Alemannen, ein Zweig jenes Volkes, das sich
n der Schweizer Eidgenossenschaft die erste demokratische
Staatsverfassung der Welt gab, mit den gleichen Formen
des öffentlichen Lebens zufrieden gewesen wären, die in an-
deren Ländern üblich waren. Dazu kommt noch der Um-
stand, daß die Vorarlberger schon zu Beginn des 15. Jahr-
ı1underts sich alle jene Rechte erworben hatten, die unter
lem Begriff der bürgerlichen Freiheit verstanden werden.
Die Verfassung, die der Vorarlberger Landtag zuletzt
ım 20. Juli 1923 beschloß, enthält verschiedene Bestim-
len Gemeinden. Die schon 1917 vom Roten Kreuz ins
„eben gerufene Tuberkulosenfürsorgestelle in Klagenfurt
ing 1922 in die Verwaltung des 1921 gegründeten Vereines
‚ur Bekämpfung der Tuberkulose über, der sie in einem
ägenen Hause unterbrachte. Dieser Verein entfaltete
ıuch eine rege Werbetätigkeit für eine Tuberkulosen-
j1eilstätte in Laas, deren Errichtung der Landtag 1927
atsächlich beschloß. Endlich wurden die Landes-Kranken-
ınstalten in Klagenfurt, Wolfsberg und Villach durch
»edeutende Neu- und Zubauten erweitert und zum Teil
nit neuen ÖOperationssälen und Röntgeninstituten ausge-
tattet. So ist Kärnten bestrebt, sich innerhalb seiner von
ler Natur gegebenen Landesgrenzen, deren Erhaltung
2 sich — bis auf wenige, aber schmerzliche Verluste —
un schwerer Zeit gegen eine Uebermacht von Feinden
u erringen verstanden hat, bei aller Beschränktheit der
Aittel und den durch den Friedensvertrag vielfach vor-
ıandenen Hemmungen wieder möglichst wohnlich einzu-
ichten; wohnlich auch für die Landeskinder windischen
;»tammes, mit denen — ungeachtet der von außen künst-
ich hereingetragenen Streitpunkte — stets ein gutes
‘invernehmen bestand, und denen nunmehr der Schutz
hrer sprachlichen und kulturellen Eigenart
iberdies noch durch ein im Kärntner Landtage einge-
»rachtes Minderheitenschutzgesetz in einem Maße
zeboten wird, welches sogar von dem Minderheiten-
Congreß als über das billigerweise zu Fordernde weit
1inausgehend anerkannt wird.
1918 BIS 19028
nungen, die aus den Verfassungen der benachbarten
ichweizer Kantone übernommen wurden. So führt der
tellvertreter des Landeshauptmannes den Titel Landes-
tatthalter. Die Verfassung regelt ferner das Volks-
‚egehren, das von 15.000 Landtagswählern gestellt
verden kann, und die Volksabstimmung. Jeder Wahl-
ınd Stimmberechtigte ist verpflichtet, an allen Landtags-
ınd Gemeindevertretungswahlen, sowie an allen von
ner Landesbehörde angeordneten Abstimmungen teil-
unehmen. Die Wahl des Landeshauptmannes, des Statt-
ıalters und der Landesräte erfolgt mit unbedingter
itimmenmehrheit. Der Landtag hat das Recht, der
‚andesregierung oder einzelnen Mitgliedern der Landes-
egierung durch ausdrückliche Entschließung das Ver-
rauen zu entziehen; in diesem Falle hat die Landes-
egierung zurückzutreten oder ist das Mitglied der
‚andesregierung, dem das Vertrauen entzogen wurde,
‚om Landeshauptmanne seines Amtes zu entheben. Der
‚andeshauptmann ist berechtigt und verpflichtet, die
\usführung von Beschlüssen der Landesregierung zu
‚erweigern oder zu verhindern, wenn er sie als dem
;ffentlihen Wohle oder den bestehenden Gesetzen
widersprechend erkennt.
Die Regierung des Landes Vorarlberg ist durch die
„Landtagswahlen in den Jahren I919, 1923 und 1928 der
Christlichsozialen Volkspartei anvertraut worden,
lie immer als die stärkste Partei aus dem Wahlkampf
ı1ervorging.