Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

LOG ERSTER TEIL 
Anspruch auf ärztliche Hilfe. Im Freistaat Irland haben sie das Recht, in 
sin Sanatorium aufgenommen zu werden. In Nordirland haben sie nicht 
nur auf die Aufnahme in ein Sanatorium Anspruch, sondern auch auf Geld- 
leistungen. zu ermässigten Sätzen. Sie fallen nicht unter den Begriff der 
Versicherten im Sinne des Gesetzes über die öffentliche Krankenversicher- 
ung. Ihre Zahl ist unbedeutend. 
FREIWILLIGE VERSICHERUNG 
_ Die Gesetze von 1911 räumten das Recht zur freiwilligen Versicherung 
ain: 
1. Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung (insurable 
employment) nicht ausüben, aber ihren Lebensunterhalt aus 
ihrer Arbeit bestreiten und deren Einkommen £160 im 
Jahre nicht übersteigt ; 
2. bestimmten Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäf- 
tigung aufgegeben haben. 
{Im Jahre 1918 wurde die Versicherungsberechtigung infolge der geringen 
Zahl der Personen, die von der ihnen gebotenen Möglichkeit Gebrauch 
gemacht hatten, auf die früher Pflichtversicherten beschränkt. 
Abgesehen von einigen unbedeutenden Ausnahmen steht die Versiche- 
rungsberechtigung nur den Personen zu, die eine versicherungspflichtige 
Beschäftigung aufgeben und wenigstens 104 Wochen versichert waren. Der 
Antrag auf Weiterversicherung ist im Laufe des Jahres einzureichen, das 
mit dem Zeitpunkt beginnt, an dem das die Versicherungspflicht begrün- 
jende Beschäftigungsverhältnis aufgegeben. wurde, 
Kine verheiratete Frau kann zur freiwilligen Versicherung nicht zuge- 
'assen. werden. . 
Die freiwillig Versicherten tragen die gesamte Beitragslast. Ausserdem 
wird von ihnen eine grössere Regelmässigkeit in der Zahlung der Beiträge 
zefordert. Die für sie geltenden Bestimmungen über die Tilgung von Beitrags- 
“üeckständen sind schärfer als für die Pflichtversicherten. Abgesehen von 
Jiesen Unterschieden stehen die Versicherungsberechtigten den Versiche- 
rungspflichtigen. gleich. Doch haben die freiwillig Versicherten, deren 
%4esamteinkommen £250 jährlich übersteigt, keinen Anspruch auf Natural- 
‚eistungen; sie haben infolgedessen ermässigte Beiträge zu entrichten. 
Das Gesetz von 1925 über die Witwen-, Waisen- und Altersrenten, das 
'n Grossbritannien und in Nordirland gilt, setzte für früher Pflichtver- 
sicherte, die ihre Weiterversicherung nicht im Laufe des auf die Aufgabe 
der Versicherungspflicht folgenden Jahres beantragt hatten, eine neue 
Erklärungsfrist in Lauf. Das gleiche Gesetz hat ausserdem die Versicherungs- 
berechtigung Personen eingeräumt, die während zweier Jahre eine versiche- 
rungsfreie Beschäftigung ausgeübt haben, durch die ihnen den Leistungen 
des Krankenversicherungsgesetzes gleichwertige Leistungen gesichert waren, 
desgleichen versicherungsfreien Personen, die während zweier Jahre eine 
versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. 
Statistik 
GROSSBRITANNIEN 
ALLGEMEINE UND BERUFSSTATISTIK 
Bevölkerung 
Nach der in den Jahren 1914, 1921, 1922, 1923 und 1924 jeweils am 30. 
Juni erfolgten Schätzung erreichte die Bevölkerung : 
Tausende Tausende 
Jahr von Einwohnern ! Jahr von Einwohnern 
(914. . . 41.708 1924. .. . 43.629 
1921 . . 42.769 1925. . 43.783 
fe 43.062 1926 . 13.970 
„9 13.399 
Wintesman’s Year Book und vom Gesundheitsminister mitgeteilte Zahlen.
	        
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