Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

ALLGEMEINE EINLEITUNG 
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DIE LEISTUNGEN 
Neben der Ausdehnung der Krankenpflichtversicherung, welche 
durch die Grösse des Kreises der Versicherungspflichtigen bestimmt 
wird, sind die Leistungen von entscheidender Bedeutung. Das 
System der Leistungen bestimmt den inneren Wert der Ver- 
sicherung. In den Versicherungsleistungen nämlich findet das Be- 
streben, den. Arbeitern eine grössere wirtschaftliche Sicherheit und 
sine moralische Beruhigung zu gewähren, seinen entscheidenden 
Ausdruck. 
Kann man nun eine gemeinsame Entwicklungslinie der Ver- 
sicherungsleistungen der verschiedenen Länder feststellen? Ist das 
Versicherungsziel in den verschiedenen Ländern gleich oder muss 
man die Verschiedenheiten in Art und Wert der Leistungen der 
Ungleichheit der Auffassung über den Versicherungszweck zuschrei- 
ben? Unserer Ansicht nach haben die Versicherungsleistungen in 
den verschiedenen Ländern nach dem Kriege ziemlich gleichartige 
Entwicklungstendenzen gezeigt. 
Eine dieser Tendenzen dürfte die Krankenversicherung mit einem 
neuen, Geist erfüllen. Die Versicherung soll nicht mehr nur jene 
Bedürfnisse decken, welche der Mensch infolge der Krankheits- 
Fälligkeit seines Körpers empfindet. Man muss nach der neuen 
Auffassung zu den Quellen der Krankheitsfälligkeit selbst vordrin- 
zen und darf diese nicht mehr als eine unabänderliche Tatsache 
hinnehmen. Daher müssen die Versicherungsleistungen von nun an 
den Ursprung und nicht allein die Folgen der Krankheitsfälligkeit 
betreffen. 
Ihr Ziel ist nicht Hilfe, sondern. Schaffung produktiver Kräfte. 
Die Wiedergutmachung des Schadens ist nurmehr eine der 
Aufgaben der auf eine rationelle Bewirtschaftung menschlicher 
Arbeitskräfte gerichteten Versicherung. Diese hat vor allem den 
auf vermeidbaren Erkrankungen beruhenden Schädigungen vor- 
zubeugen und die Lebensbedingungen des Arbeiters so hygienisch 
wie möglich zu gestalten. Ihr Ziel ist die Bekämpfung der Krank- 
heitsursachen. Wo dieses Ziel nicht erreicht werden. kann, da 
greift die Versicherung mit ihrer Entschädigungs- und Wieder- 
herstellungsarbeit ein. Natürlich kann sie niemals ihre ursprüng- 
liche Aufgabe, welche in der Versorgung des Kranken mit Unter- 
haltsmitteln besteht, vernachlässigen. Sie legt aber mehr und mehr 
Gewicht darauf, die Ursache des Schadens durch eine schnelle
	        
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