Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

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Aber die Krankenversicherung geht in ihrer Fürsorge für die 
Arbeiterfamilie noch weiter. Sie lässt ihr Arzt- und Heilmittel- 
hilfe in dem gleichen Umfange wie dem Versicherten selbst 
zukommen. Die Ausdehnung der Arzthilfe auf die Familie war 
vor dem Kriege auf einige Staaten beschränkt. Sie hat aber in 
den letzten Jahren überall Fortschritte gemacht. Nach den Ver- 
wüstungen. des Krieges erwies sich der Ausbau einer die breiten 
Schichten der Bevölkerung erfassenden Arzthilfe als unerlässlich. 
Viele Versicherungssysteme haben unter Überwindung grosser 
finanzieller Schwierigkeiten der Familie des Versicherten ein 
Anrecht auf Arzthilfe verliehen. In Norwegen, Polen, Rumänien, 
im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, in. der Tschecho- 
slowakei und in Ungarn stellt die Gewährung von Arzthilfe 
an die Familie eine Pflichtleistung dar. Sie versorgt so den 
grössten Teil der Arbeiterbevölkerung in, ärztlicher Hinsicht. Auch 
in dem neuen österreichischen, litauischen und portugiesischen 
Gesetz ist die Gewährung von Arzthilfe an Familienangehörige 
Pflichtleistung. In anderen Staaten, besonders in Deutschland 
und Luxemburg, machten die Kassen schon immer einen aus- 
giebigen Gebrauch von ihrer Berechtigung, der Familie des 
Arbeiters Arzthilfe zu gewähren. Viele Millionen Arbeiterhaushalte 
in den verschiedenen Ländern des europäischen Festlandes ge- 
niessen auf diese Weise eine kostenlose ärztliche Behandlung. 
Die Krankenversicherung ist zur Schildwache der Gesundheit 
der Arbeiterfamilien geworden. Diese von der Krankenversicherung 
erst im Laufe der letzten Jahre übernommene grosszügige Leistung 
macht aus der Krankenversicherung ein wichtiges Werkzeug der 
Gesundheitspolitik. 
4. Die Versicherung befasst sich mit der Krankheitsverhütung. 
Sie setzt den‘ Gedanken, dass Verhüten besser ist als Vergüten, 
und dass Krankheitsverhütung produktionsfördernd wirkt, in die 
Tat um. Sie will die Kosten, welche durch die Bekämpfung ver- 
neidbarer Krankheiten entstehen, sparen und das materielle, 
seelische und. moralische Wohl der Allgemeinheit fördern. 
Schon der der Mutterschaft gewährte Schutz zeigt, dass die 
Versicherung dahin strebt, die Geburt selbst sowie Wöchnerin und 
Neugeborenes unter gute hygienische Verhältnisse zu bringen. 
Der prophylaktische Charakter der Hilfe kommt auch in der 
Ausdehnung der Wochenhilfe auf die Familienglieder des Ver- 
sicherten zum Ausdruck. Alle in den letzten Jahren erschienenen 
Gesetze sehen diese Ausdehnung ‚vor. Mit der Unterstellung der 
Geburt und des Stillens der Arbeiterkinder unter die Aufsicht 
ALLGEMEINE EINLEITUNG
	        
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