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Aber die Krankenversicherung geht in ihrer Fürsorge für die
Arbeiterfamilie noch weiter. Sie lässt ihr Arzt- und Heilmittel-
hilfe in dem gleichen Umfange wie dem Versicherten selbst
zukommen. Die Ausdehnung der Arzthilfe auf die Familie war
vor dem Kriege auf einige Staaten beschränkt. Sie hat aber in
den letzten Jahren überall Fortschritte gemacht. Nach den Ver-
wüstungen. des Krieges erwies sich der Ausbau einer die breiten
Schichten der Bevölkerung erfassenden Arzthilfe als unerlässlich.
Viele Versicherungssysteme haben unter Überwindung grosser
finanzieller Schwierigkeiten der Familie des Versicherten ein
Anrecht auf Arzthilfe verliehen. In Norwegen, Polen, Rumänien,
im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, in. der Tschecho-
slowakei und in Ungarn stellt die Gewährung von Arzthilfe
an die Familie eine Pflichtleistung dar. Sie versorgt so den
grössten Teil der Arbeiterbevölkerung in, ärztlicher Hinsicht. Auch
in dem neuen österreichischen, litauischen und portugiesischen
Gesetz ist die Gewährung von Arzthilfe an Familienangehörige
Pflichtleistung. In anderen Staaten, besonders in Deutschland
und Luxemburg, machten die Kassen schon immer einen aus-
giebigen Gebrauch von ihrer Berechtigung, der Familie des
Arbeiters Arzthilfe zu gewähren. Viele Millionen Arbeiterhaushalte
in den verschiedenen Ländern des europäischen Festlandes ge-
niessen auf diese Weise eine kostenlose ärztliche Behandlung.
Die Krankenversicherung ist zur Schildwache der Gesundheit
der Arbeiterfamilien geworden. Diese von der Krankenversicherung
erst im Laufe der letzten Jahre übernommene grosszügige Leistung
macht aus der Krankenversicherung ein wichtiges Werkzeug der
Gesundheitspolitik.
4. Die Versicherung befasst sich mit der Krankheitsverhütung.
Sie setzt den‘ Gedanken, dass Verhüten besser ist als Vergüten,
und dass Krankheitsverhütung produktionsfördernd wirkt, in die
Tat um. Sie will die Kosten, welche durch die Bekämpfung ver-
neidbarer Krankheiten entstehen, sparen und das materielle,
seelische und. moralische Wohl der Allgemeinheit fördern.
Schon der der Mutterschaft gewährte Schutz zeigt, dass die
Versicherung dahin strebt, die Geburt selbst sowie Wöchnerin und
Neugeborenes unter gute hygienische Verhältnisse zu bringen.
Der prophylaktische Charakter der Hilfe kommt auch in der
Ausdehnung der Wochenhilfe auf die Familienglieder des Ver-
sicherten zum Ausdruck. Alle in den letzten Jahren erschienenen
Gesetze sehen diese Ausdehnung ‚vor. Mit der Unterstellung der
Geburt und des Stillens der Arbeiterkinder unter die Aufsicht
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