VIII. DAS BANKGESCHÄFT 53
das Issue Department und das Banking Department. Diese Zwei-
teilung zeigen auch die von der Bank of England allwöchentlich
veröffentlichten Ausweise.
Der Ausweis vom 11. Mai 1927 wies folgende Zahlen auf:
Issue Department
Passiva Activa
3 £
Notes Issued . . . . 172,050.265 (Government Debt . . . 11,015.100
— Other Securities . . . 8,734.900
Gold Coin and Bullion 152,300.265
Silver Bullion‘.‘. . -
172,050.265 172,050.265
Banking Department
£ ;
Proprietors’ Capital. . 14,553.000 Government Securities
(Staatspapiere) . . . 47,824.229
Rest (Reservefonds und Other Securities (Wechsel,
Gewinn“ 2.7." | 174058 Lombard) . . ... 47,220.128
Public deposits‘."...12,757.904 Notes. 2 u 35,880.620
Other deposits (Guthaben Total-
d. Banken u. Privaten . 102,094.453 Gold and Silver ( reserve
7 Day d& Other Bills ‘. 3.900 Coin. 2. 1,658.413
% 132,583.385 © 132,583.385
Im Ausweis des Issue Department stellt die gleichbleibende Post
„Government debt and olher securities‘“ den Betrag dar, für den Noten ohne
Bardeckung ausgegeben werden dürfen. Die vorhandene Metalldeckung be-
schränkt daher auch die „Totalreserve‘“ im Ausweis des Banking Departement,
sie stellt die Höchstsumme der Noten dar, die die Bank bei dem gegebenen
Metallvorrat noch ausgeben, dem wirtschaftlichen Verkehr noch zur Ver-
fügung stellen kann. Der „Rest“ besteht aus dem Reservefonds (Bankgebäude)
von 3 Millionen £, der Überschuß ist der Gewinn. Die „Other deposits‘
vereinigen die Depositen sowohl der Privaten wie auch. die sogenannten
Bankers balances, das sind alle jene Summen, die von den Banken als
Guthaben bei der Bank of England für fällige Zahlungen (aus dem C(learing)
und für außergewöhnliche Ansprüche gehalten werden, dann aber auch
Gelder, für die sie jeweils keine Verwendung haben.
Über die Organisation der Notenbanken in den Vereinigten
Staaten von Amerika ist bereits bei der amerikanischen Währungs-
reform berichtet worden.
Notenbanken werden zuweilen auch vom Staate selbst errichtet.
Tatsächlich sind sie wohl nur Abteilungen der betreffenden staat-
lichen Finanzverwaltung. So war die bestandene Russische Reichs-
bank lediglich eine Abteilung des russischen Finanzministeriums;
Nach diesem Vorbild ist in der Tschechoslowakei 1919 das Bankamt
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